Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Bürger dürfen Akten einsehen!

Eugen Prinz, Monday, 14.03.2005, 01:48 (vor 7586 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Re: Bürger dürfen Akten einsehen! von Wodan am 13. März 2005 23:38:58:

Ich einem Formular zur Anrechnung von Erziehungszeiten (Erläuterungen V810)stolperte ich über folgende Formulierung:
„Lassen sich überwiegende Erziehungszeiten eines Elternteils objektiv nicht feststellen, sind die Erziehungszeiten bei der Mutter anzurechnen.“
Gruß
Wodan

Aber das ist ein eindeutiger Verstoß gegen gender-mainstreaming. "...sind die Erziehungszeiten hälftig anzurechnen" müsste es heißen. Da müssen wir dran bleiben.

Gruß und gute Nacht von Eugen


gesamter Thread:

 

powered by my little forum