Re: Bürger dürfen Akten einsehen!
Als Antwort auf: Re: Bürger dürfen Akten einsehen! von Wodan am 13. März 2005 23:38:58:
Ich einem Formular zur Anrechnung von Erziehungszeiten (Erläuterungen V810)stolperte ich über folgende Formulierung:
Lassen sich überwiegende Erziehungszeiten eines Elternteils objektiv nicht feststellen, sind die Erziehungszeiten bei der Mutter anzurechnen.
Gruß
Wodan
Aber das ist ein eindeutiger Verstoß gegen gender-mainstreaming. "...sind die Erziehungszeiten hälftig anzurechnen" müsste es heißen. Da müssen wir dran bleiben.
Gruß und gute Nacht von Eugen
gesamter Thread:
- Bürger dürfen Akten einsehen! -
Andreas,
13.03.2005, 22:53
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Eugen Prinz,
13.03.2005, 23:08
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Andreas,
14.03.2005, 01:03
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Wodan,
14.03.2005, 01:21
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Eugen Prinz,
14.03.2005, 01:32
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Wodan,
14.03.2005, 01:38
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! - Eugen Prinz, 14.03.2005, 01:48
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Wodan,
14.03.2005, 01:38
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Eugen Prinz,
14.03.2005, 01:32
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Wodan,
14.03.2005, 01:21
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Andreas,
14.03.2005, 01:03
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Eugen Prinz,
13.03.2005, 23:08