Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Bürger dürfen Akten einsehen!

Wodan, Monday, 14.03.2005, 01:38 (vor 7586 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Bürger dürfen Akten einsehen! von Eugen Prinz am 13. März 2005 23:32:27:

>Auf gar keinen Fall. Und auch das Antidiskriminierungsgesetz wörtlich nehmen! Klagen gegen diverse Parkhausbetreiber, gegen die BfA etc. Es gibt da genug Möglichkeiten.

Gruß
Wodan[/i]

BfA ...
was sagst du da?
weißt du was Neues?
Lass hören,
Gruß von Eugen

Ich einem Formular zur Anrechnung von Erziehungszeiten (Erläuterungen V810)stolperte ich über folgende Formulierung:

„Lassen sich überwiegende Erziehungszeiten eines Elternteils objektiv nicht feststellen, sind die Erziehungszeiten bei der Mutter anzurechnen.“

Gruß
Wodan


gesamter Thread:

 

powered by my little forum