Re: Bürger dürfen Akten einsehen!
Als Antwort auf: Re: Bürger dürfen Akten einsehen! von Eugen Prinz am 13. März 2005 23:32:27:
>Auf gar keinen Fall. Und auch das Antidiskriminierungsgesetz wörtlich nehmen! Klagen gegen diverse Parkhausbetreiber, gegen die BfA etc. Es gibt da genug Möglichkeiten.
Gruß
Wodan[/i]
BfA ...
was sagst du da?
weißt du was Neues?
Lass hören,
Gruß von Eugen
Ich einem Formular zur Anrechnung von Erziehungszeiten (Erläuterungen V810)stolperte ich über folgende Formulierung:
Lassen sich überwiegende Erziehungszeiten eines Elternteils objektiv nicht feststellen, sind die Erziehungszeiten bei der Mutter anzurechnen.
Gruß
Wodan
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Andreas,
13.03.2005, 22:53
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! -
Eugen Prinz,
13.03.2005, 23:08
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Andreas,
14.03.2005, 01:03
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Wodan,
14.03.2005, 01:21
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Eugen Prinz,
14.03.2005, 01:32
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Wodan,
14.03.2005, 01:38
- Re: Bürger dürfen Akten einsehen! - Eugen Prinz, 14.03.2005, 01:48
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