Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Protokll der Debatte im Bundestag zu Vaterschaftstest

scipio africanus, Monday, 14.03.2005, 17:11 (vor 7585 Tagen) @ Lord

Als Antwort auf: Re: Protokll der Debatte im Bundestag zu Vaterschaftstest von Lord am 14. März 2005 15:02:58:

Das Protokoll der Debate vom Freitag 11. März zu den Vaterschaftstests ist jetzt online verfügbar und nachzulesen.

Danke für den link, Hetzi, ich habs gelesen.
Es sollen also die Hürden für eine Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft gesenkt werden.
Das grundsätzliche Problem wird aber nicht angegangen. Vater kann der Mann nach wie vor aufgrund einer Vermutung werden. Die Vermutung wird mit der Tatsache gerechtfertigt, dass er der Ehemann der Kindsmutter ist.
Für den Iran finde ich das angemessen, denn dort werden Ehebrecherinnen gesteinigt. In Westeuropa aber siehts doch ein wenig anders aus.
Die Vermutung der Vaterschaft sollte durch die obligatorische Feststellung ersetzt werden.
Wie siehts eigentlich aus, wenn die Frau unverheiratet ist und die Vaterschaft feststellen lassen will, der potentielle bilogische Vater einem Vaterschaftstest aber nicht zustimmt ? Kann er dann zur Abgabe einer Probe gezwungen werden ? Weiss hier jemand genaueres ? Wie wird das gehandhabt ?

Interessant wäre auch zu wissen, wenn eine Frau verheiratet ist und feststellen will, ob ihr Ehemann der Vater ist oder nicht, ob dieser dann auch Veto einlegen kann?

Ja, das kann er. Die Diskriminierung wäre sonst allzu offensichtlich. Aber was nicht ist, kann ja noch kommen.

scipio


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