Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einige Kommentare dazu

Berthold, Monday, 14.03.2005, 17:16 (vor 7585 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Protokll der Debatte im Bundestag zu Vaterschaftstest von Hetzi am 14. März 2005 12:01:41:

Aus der Rede von Sibylle Laurischk (FDP)

Zitat:
Eigentlich sollte der Umgang mit diesen sehr privaten Gründen den Eltern überlassen bleiben. Die rechtliche Zuordnung von Vater, Mutter und Kind zieht aber auch schlicht materielle Konsequenzen im Unterhalts- und im Erbrecht nach sich.

Kommentar:
Geld ist der Stoff, der die Welt zusammenhält - und in diesem Fall nicht die Welt, sondern das Recht.

Zitat
Hier finden wir uns mit dem Bundesgerichtshof einig, der in seinem Urteil zum Beweisverwertungsverbot in Bezug auf heimliche Vaterschaftstests das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes gegenüber dem Recht des Vaters auf Kenntnis seiner biologischen Vaterschaft abgewogen hat. Der Bundesgerichtshof hat die Interessen des Kindes sogar als vorrangig erachtet.

Kommentar:
Allerdings hat noch kein Verfechter dieser Argumentation dargelegt, dass die Feststellung des wahren Vaters NICHT im Interesse des Kindes liegt. Neben der meiner Ansicht nach an die erste Stelle zu setzenden Kenntnis der eigenen Identität und Herkunft können ja sogar schnöde materielle Gründe dafür sprechen. Vielleicht kann der wahre Vater dem Kind ja tatsächlich höheren Unterhalt und/oder ein höheres Erbe zukommen lassen. Die Interessen des Kindes können erst dann mit Vorrang berücksichtigt werden, wenn man die wahren ALTERNATIVEN kennt.

Aus der Rede von Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz

Zitat:
Selten hat ein Gesetzesvorschlag so viele öffentliche Debatten ausgelöst wie dieser, der in Zusammenhang mit dem Gendiagnostikgesetz steht. Es geht ja nicht darum, quasi aus der hohlen Hand etwas anders zu regeln, sondern es geht generell um die Frage: Wie ist es eigentlich mit Regelungen zur Gendiagnostik?

Kommentar:
Die Justizministerin verschweigt, dass es wie bei jedem Gesetzesvorhaben - so auch hier - um eine Interessen- bzw. Güterabwägung geht. In der Waagschale liegen vor allem auch Männer- und insbesondere Väterrechte.

Zitat:
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Strafandrohung ist es so, dass im deutschen Recht die Strafandrohung für einen schweren Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer lautet: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Kommentar:
Beeindruck ist die Kompetenz der Ministerin, den Betrug der VerursacherIn eines Kuckuckskindes auszublenden. Außer das sie dem Mann ein Kind unterschiebt, betrügt sie zudem auch noch dieses Kind um das Wissen seiner Herkunft. In der im Mittelpunkt eines menschlichen Lebens stehenden Identitätsfrage möchte die Ministerin offenbar KEIN "infomationelles Selbstbestimmungsrecht" erkennen.

Zitat:
Der Vorschlag, den Sie machen, ist zumindest teilweise nicht praktikabel – das kann man schon jetzt sagen –, weil er für die Länder zu kostenaufwendig wäre. Wenn man jedes Mal einen gerichtlichen Entscheid zur Grundlage machen will, bringt das Kosten mit sich, die einfach für die Länderhaushalte ganz schwer zu verkraften sind.

Kommentar:
Und schon ist der Kompromissvorschlag der FDP vom Tisch gewischt. Aus "Kostengründen" will die Justizministerin keine weitergehende Verfahrenserleichterung, sondern sie beharrt lieber auf der Kriminalisierung von Männern, die ihre Vaterschaft mit einem diskreten Test prüfen lassen.

Zitat:
Wir wissen ja inzwischen, dass mindestens 80 Prozent aller Tests, die Väter durchführen lassen, zum Ergebnis haben, dass die Zweifel der Väter unberechtigt waren. Das heißt, da schlagen sich Männer mit Sorgen herum, die völlig unbegründet sind.

Kommentar:
Eine rhetorische Meisterleistung. Wenn die Kriminalstatistik zeigt, dass ca. 80 Prozent der Deutschen keine Verbrechen begehen, dann können wir ja konsequenterweise auch auf das ganze Strafrecht verzichten.

Zitat:
Wir alle wissen, dass zum Vatersein sehr viel mehr gehört, als nur die gleichen Gene zu haben, dass zugleich Blut auch ein besonderer besonderer Saft ist. Anders kann man es sich ja gar nicht erklären, dass in diesem Bereich so viele Aufregungen entstehen.

Kommentar:
Die Aufregung entsteht nicht zuletzt aufgrund solcher Bemerkungen. Bisher hatte die Justizministerin nicht den Mut darzulegen, dass auch zur Mutterschaft mehr als gleiche Gene gehören.

Aus der Rede von Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU)

Zitat:
Ich will das ganz kurz erläutern, damit die Menschen draußen verstehen, was das an sich für ein lebensfremdes Urteil ist: Da kommt ein von Zweifeln geplagter Vater, will seine Vaterschaft anfechten und legt zur Untermauerung der Plausibilität seines Anfechtungsgrundes dar, dass er zeugungsunfähig, jedenfalls vermindert zeugungsfähig ist. Er ist dann trotz dieses Arguments und eines Attests in allen Instanzen abgelehnt worden. Jahre später gibt es die DNS-Analyse und er beschließt, die Vaterschaft jetzt endgültig zu klären. Es stellt sich heraus, er ist nicht der Vater, muss sich aber vom BGH wieder sagen lassen, er könne das nicht plausibel darlegen.

Kommentar:
Na bitte - hier zeigt sich wieder einmal, was aus dem Recht wird, wenn man es einem Netzwerk von Lobbyisten, Seilschaften - und Feministinnen überlässt.

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Zitat:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Geschlechterkämpfe sind im 21. Jahrhundert eigentlich nicht mehr so häufig anzutreffen. Aber als Justizministerin Zypries Anfang des Jahres bekannt gab, dass sie im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes die heimlichen Vaterschaftstests verbieten wolle, brachen diese Kämpfe doch ganz heftig aus. Eine Zeitung titelte sogar „Schlampenschutzgesetz“. Diese Überschrift war besonders „gelungen“.

Kommentar:
Es ist interessant, dass sogar eine Vertreterin der GRÜNEN in ihrer Bewertung mit der Argumentation der Gegner des Testverbots übereinstimmt ...

Zitat:
Die meisten Vaterschaften werden angefochten, wenn sich Paare scheiden lassen. Hier wird die Vaterschaft oftmals von den Männern zur materiellen Frage degradiert. Es geht also um die Zahlung von Unterhalt.

Kommentar:
... aber lange hält der gute Vorsatz doch nicht vor, und es sind wieder die Männer, die im Gegensatz zu den Abkömmlingen der Heiligen Jungfrau Maria Elternschaft rein materiell definieren.

Zitat:
Mit dem Verbot heimlicher Vaterschaftstests geht es nicht, wie suggeriert wird, um die Beschneidung der Rechte von Vätern, sondern um den Schutz der Rechte des Kindes.

Kommentar:
Ein Paradebeispiel feministischer Logik. Unter Ausblendung der zugrunde liegenden Rechtsgüterabwägung stellt es Schewe-Gerigk so dar, als hätten nur Kinder in dieser Angelegenheit Rechte, Väter aber überhaupt keine.

Zitat:
Dass der Familienfrieden mit heimlichen Vaterschaftstests zu retten sein soll, ist eine Doppelmoral aus dem biederen Bürgertum des vorletzten Jahrhunderts.

Kommentar:
Erfrischend wenigstens, dass für die Verunglimpfung der Verbotsgegner nur das "biedere Bürgertum aus dem vorletzten Jahrhundert", und nicht dessen Nachfahren aus der Mitte des letzten Jahrhunderts herhalten müssen.


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