Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nicht gedient - lügen bei der bewerbung?

reinecke54, Wednesday, 16.03.2005, 13:44 (vor 7583 Tagen)

Eventuell darf man(n) doch bei der bewerbung lügen,
wenn es darum geht, ob der wehr/zivildienst schon
abgeleistet wurde. Technisch bleibt das natürlich
schwierig.

http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,346304,00.html

Dort heisst es:

Heikle Fragen nach Abtreibung und Wehrdienst

Nicht erlaubt sind beispielsweise Fragen nach der Familienplanung, einer bestehenden Schwangerschaft, der Konfession, nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, einer Partei, nach Vorstrafen sowie nach dem Wehr- oder Ersatzdienst.

Sinnigerweise werden vorstrafen und wehr/zivildienst in
quasi einem atemzug genannt.


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