Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Nicht gedient - luegen bei der bewerbung?

reinecke54, Wednesday, 16.03.2005, 19:15 (vor 7583 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Nicht gedient - luegen bei der bewerbung? von Peter am 16. März 2005 16:40:24:

In der Praxis ist das allerdings schwierig, weil man ja oft auch einen Lebenslauf abgeben muss. Da koennte man natuerlich beispielsweise 9 Monate Arbeitslosigkeit einfach als Wehrdienst auflisten. Aber soviel ich weiss, ist das nicht zulaessig.

Wie waere es mit der Behauptung, man sei ausgemustert worden? Das passiert vielen und heisst nicht, dass man behindert oder krankheitsanfaelliger ist.
Gruss,
Peter

Interessante lösung. Den musterungsbescheid darf
der arbeitgeber bestimmt nicht verlangen. Sowas
muss man aber vorher beim anwalt abklären.


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