Re: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung?
Als Antwort auf: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung? von reinecke54 am 16. März 2005 11:44:30:
Hallo Reinecke!
Interessant. In der Praxis ist das allerdings schwierig, weil man ja oft auch einen Lebenslauf abgeben muß. Da könnte man natürlich beispielsweise 9 Monate Arbeitslosigkeit einfach als Wehrdienst auflisten. Aber soviel ich weiß, ist das nicht zulässig.
Freundliche Grüße
von Garfield
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- Nicht gedient - lügen bei der bewerbung? -
reinecke54,
16.03.2005, 13:44
- Re: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung? - Martin, 16.03.2005, 14:12
- Re: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung? -
Garfield,
16.03.2005, 17:57
- Re: Nicht gedient - luegen bei der bewerbung? -
Peter,
16.03.2005, 18:40
- Re: Nicht gedient - luegen bei der bewerbung? - reinecke54, 16.03.2005, 19:15
- Re: Nicht gedient - luegen bei der bewerbung? -
Peter,
16.03.2005, 18:40