Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung?

Garfield, Wednesday, 16.03.2005, 17:57 (vor 7583 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung? von reinecke54 am 16. März 2005 11:44:30:

Hallo Reinecke!

Interessant. In der Praxis ist das allerdings schwierig, weil man ja oft auch einen Lebenslauf abgeben muß. Da könnte man natürlich beispielsweise 9 Monate Arbeitslosigkeit einfach als Wehrdienst auflisten. Aber soviel ich weiß, ist das nicht zulässig.

Freundliche Grüße
von Garfield


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