Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof

Frank(der andere), Thursday, 31.03.2005, 17:58 (vor 7568 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Arne Hoffmann am 30. März 2005 13:14:50:

Die "Vätermafia", um mit der Zeitschrift "Emma" zu sprechen, hat sich aktuell vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe durchsetzen können:
http://www.merkur-online.de/dpa/infoline/schlaglichter/art440,381214.html
Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Arne

Moin,

moin,

sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....

der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...

1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

zwar traurig, dass darauf hingewiesen werden muss. Jedoch passt es in die Ignorante familienpolitik von Rot-Grün und damals und künftig schwarz-Gelb.

Wege, den umgang zwischen Vater und Kind zu verhindern/zu erschweren, gibt es genug

missbrauchsschiene
Gewaltschiene
Untertauchen/ausland
Finanzielles fertigmachen des Vaters
rufmord mit allen Konsequenzen

gRuss Frank


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