Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof

Odin, Friday, 01.04.2005, 00:43 (vor 7568 Tagen) @ Frank(der andere)

Als Antwort auf: Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Frank(der andere) am 31. März 2005 14:58:

sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....
der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...
1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Das Urteil ist vor allem enorm wichtig für Väter unehelicher Kinder. Wenn Kontakt mit dem Kind bestand, dann kann man erstmal darauf verweisen, daß Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Für eheliche Kinder hat sich IMO nichts geändert.


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