Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof
Als Antwort auf: Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Frank(der andere) am 31. März 2005 14:58:
sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....
der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...
1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Das Urteil ist vor allem enorm wichtig für Väter unehelicher Kinder. Wenn Kontakt mit dem Kind bestand, dann kann man erstmal darauf verweisen, daß Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Für eheliche Kinder hat sich IMO nichts geändert.
gesamter Thread:
- "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof -
Arne Hoffmann,
30.03.2005, 16:14
- Glückwunsch -
Cleo,
30.03.2005, 17:32
- Re: Glückwunsch -
Arne Hoffmann,
30.03.2005, 18:40
- Re: Glückwunsch - Wodan, 30.03.2005, 20:27
- Hier das Original - Beelzebub, 30.03.2005, 21:06
- Re: Glückwunsch -
Arne Hoffmann,
30.03.2005, 18:40
- Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof -
Frank(der andere),
31.03.2005, 17:58
- Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof -
Odin,
01.04.2005, 00:43
- Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof - Wodan, 01.04.2005, 01:51
- Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof -
Odin,
01.04.2005, 00:43
- Noch ein Artikel zum Thema - Krischan, 02.04.2005, 01:07
- Glückwunsch -
Cleo,
30.03.2005, 17:32