Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof

Wodan, Friday, 01.04.2005, 01:51 (vor 7568 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Odin am 31. März 2005 21:43:18:

sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....
der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...
1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Das Urteil ist vor allem enorm wichtig für Väter unehelicher Kinder. Wenn Kontakt mit dem Kind bestand, dann kann man erstmal darauf verweisen, daß Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Für eheliche Kinder hat sich IMO nichts geändert.

Richtig ist allerdings, daß damit keine neue Rechtsauslegung geschaffen, sondern nur bestehendes Recht bestätigt wird. Außerdem: behandelt wird nicht das Hauptproblem: der generelle Status nicht verheirateter Väter, sondern ein ganz spezielles Detail. - In jedem Falle hängt der Aufmacher des Artikels die Sache zu hoch: es sind keine Rechte GESTÄRKT, allenfalls bestätigt worden. Das kostet dem dt. Familien(un)recht nicht viel. Und: es bleibt noch fraglich, was für die Umsetzung des Urteils getan werden wird.
Aber immerhin!
Gruß
Wodan


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