Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ganz so krass ist es nicht

Daddeldu, Wednesday, 10.08.2005, 23:37 (vor 7434 Tagen) @ gibsmir

Als Antwort auf: Zahlvater extrem von gibsmir am 10. August 2005 16:45:

Urteilstenor:
„Der barunterhaltspflichtige Elternteil muss die Entscheidung des anderen, allein sorgeberechtigten Elternteils, das gemeinsame Kind zum Erwerb des Hauptschulabschlusses auf eine Privatschule zu schicken, jedenfalls dann hinnehmen, wenn dies auf Rat eines Sachverständigen erfolgt. Im Rahmen seiner Leistungspflicht hat der Unterhaltspflichtige für den dadurch entstehenden Mehrbedarf des Kindes aufzukommen. “

„Die geschiedene Mutter des Klägers hatte sich auf Rat eines Gutachters dafür entschieden, ihren Sohn auf eine Privatschule zu schicken. Der Vater sollte sich daher an den Kosten von monatlich 1.100 EUR beteiligen. Dies lehnte er mit der Begründung ab, dieser Schulbesuch sei unnötig.
Das OLG wertete den Einwand des Vaters als "rechtlich unerheblich". In diesem Verfahren gehe es allein um die Frage des Unterhalts und nicht um die Richtigkeit von Entscheidungen des jeweils sorgeberechtigten Elternteils. Habe der Vater Zweifel, so könne dies nur im Rahmen eines sorgerechtlichen Verfahrens, nicht aber in einem Unterhaltsprozess geklärt werden.“

Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 05.10.2004
11 UF 27/04
veröffentlicht: NJW Heft 49/2004, Seite X und Zeitschrift "OLG-Report"

Also:
1. Es geht nicht um den Besuch von Eton, sondern der Junge soll noch seinen Hauptschulabschluss schaffen.
2. Dies erfolgt auf den Rat eines Sachverständigen, was für das Gericht entscheidend war.
3. Der Vater muss sich an den Kosten (1.100 €/M) nur beteiligen, nicht sie allein tragen.

Gruß, Daddeldu


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