Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Du hast das Unrecht sehr wohl erkannt! n/t

Christian, Thursday, 11.08.2005, 00:55 (vor 7037 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Ganz so krass ist es nicht von blendlampe am 10. August 2005 21:19:

1. Es geht nicht um den Besuch von Eton, sondern der Junge soll noch seinen Hauptschulabschluss schaffen.

Ob für den Hauptschulabschluss eine sauteure Privatschule so zwingend notwendig ist, bleibt mehr als fraglich. Zahlt einem denn das Sozialamt grundsätzlich teure Privatschulen, wenn ein "Sachverständiger" meint, das wäre netter wie irgendeine andere Schule?

2. Dies erfolgt auf den Rat eines Sachverständigen, was für das Gericht entscheidend war.

Nein. Für das Gericht war entscheidend, dass der Vater keinerlei Mitspracherecht bei der Schulwahl hat. Als nichtsorgeberechtigter Vater darf er schliesslich nicht einmal mit den Lehrern sprechen, geschweigen denn an Entscheidungen über die Schulwahl teilnehmen. Er ist zu 100% ausgeschlossen, muss aber die Entscheidungen von Dritten finanziell voll mittragen. Andere entscheiden, er zahlt. Der Platz, an den die Väter in Deutschland gezwungen werden.

3. Der Vater muss sich an den Kosten (1.100 €/M) nur beteiligen, nicht sie allein tragen.

Sonderbedarf wird entsprechend der Einkommenverhältnisse aufgeteilt. Wenn der Vater 2350 EUR verdient und die Mutter Hausfrau beim neuen Lover spielt, zahlt der Vater 1100 EUR plus 437 EUR Kindesunterhalt minus 77 EUR Kindergeldanteil = 1460 EUR. Behalten darf er 890 EUR. Den Kindesunterhalt zahlt er der Mutter für Betreuung und Kosten des Kindes. Ein sechzehnjähriges Kind, das eine Ganztagesschule besucht und nur jedes zweite Wochenende zwei Tage bei der Mutter ist!
Die Mutter hätte mit Sicherheit nicht geklagt, wenn sie aufgrund eines zahlungsschwachen Vaters die Kosten allein tragen hätte müssen. Dann hätte sie das Kind in die Schule gesteckt, selbst bezahlt statt vor Gericht geklagt.


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