Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vom Schuldprinzip in ein Zerrütungsprinzip

Flint, Thursday, 25.08.2005, 18:02 (vor 7022 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Vom Schuldprinzip in ein Zerrütungsprinzip von Christian am 25. August 2005 04:50:


[quote]Vor 1977 gab es mal ein Schuldprinzip und dieses Schuldprinzip wurde von SPD/FDP abgeschafft und in ein Zerrütungsprinzip umgewandelt, denn laut Argumentation von SPD/FDP ja beide Partner in einer Ehe die Schuld am Untergang der Ehe hätten, da wurde noch von BEIDE gesprochen und wie sieht es heute aus? Eine Ehebrecherin bekam damals nach der Scheidung keinen Pfennig an Unterhalt, ein Ehebrecher musste dann Unterhalt zahlen. Es musste offenbar damals sehr viele Ehebrecherinnen gegeben haben, denn sonst hätte man das Schuldprinzip nicht in ein Zerrütungsprinzip umgewandelt, wäre es logischerweise nicht so gewesen dann hätte man nicht das Zerrütungsprinzip eingeführt. Das umwandeln vom Schuldprinzip in ein Zerrütungsprinzip diente der männerfeindlichen SPD nur dazu, dass Ehebrecherinnen heute trotzdem mit Unterhalt belohnt werden und der Staat sich dadurch viel Geld an Sozialhilfe einspart, man nimmt es einfach dem anderen weg der keine Schuld am Ehebruch hat. Die Unverschämtheit und Verlogenheit geht haute sogar soweit, das man lauthals verkündet die Männer seien Schuld wenn sich viele Frauen scheiden lassen. Wie man unliebsame Hindernisse aus dem Weg geräumt hat damit Ehebrecherinnen per Unrecht zum Unterhalt kommen -> Schuldprinzip wurde abgeschafft -> Ehebrecherinnen sahen endlich eine Gelegenheit trotzdem an viel Geld zu kommen und mit Unrecht dafür noch belohnt werden -> Das hat andere Ehefrauen nun auch dazu bewegt sich aus reiner Willkür scheiden zu lassen, denn sie wissen ja das sie immer die Gewinner nach einer Scheidung sind -> Das Endprodukt vom Unrecht der SPD/FDP von 1977 sind nun die jährlichen Scheidungsrekorde und überwiegend Frauen die Ehebrecherinnen sind.
Früher wurde argumentiert das beide Partner am Untergang der Ehe hätten, heute kassieren die Frauen nach der Scheidung kräftig ab und nehmen alles an Privilegien (Geld, Kind und Macht) mit was zu holen ist, obendrauf dann noch dreist und unverschämt öffentlich behautet wird das nur die Männer(!) am Untergang der Ehe schuld hätten und sich deswegen heute viele Frauen scheiden lassen, somit die Gesellschaft total verblendet wird und viele nicht das Unrecht und die Verlogenheit merken! In Deutschland gibt es erst dann wieder eine Gerechtigkeit wenn das Schuldprinzip wieder eingeführt würde und meiner Meinung nach die Scheidungszahlen dadurch drastisch zurückgehen werden.
meint
Christian
[/quote]

Hallo Christian,

hier ein paar Auszüge aus einer Sammelklage vor Gericht in den USA vom Dez. 2000 (siehe Link unten)

(Unterstrichen von mir.)

"Die deutsche Familienjustiz verletzt seit 1977 rechtsförmig organisiert die kodierten deutschen und internationalen Menschenrechtsbestimmungen in gerichtlichern Sorgerechtsverfahren, wie alle erreichbaren Sorgerechtsentscheidungen belegen.

In den meisten sozialdemokratisch regierten Bundesländern der BRD wurden in den 70er Jahren neue Juristenausbildungsgesetze erlassen, nach denen der »neue Jurist« nicht mehr »rechtstechnisch«, sondern »sozialdeterminiert« in »sozialer Gestaltungsaufgabe« entscheidet; er soll von Anfang zur »rechtlich-politischen Programmkonkretisierung« sozial-gestaltend wirken und »politisch produktiv« eine »eigenständige, folgenreiche und phantasievolle Innovationspraxis am Recht« entfalten (Helmut Schelsky: Die Arbeit tun die anderen. München 1977, 379).

Mit dieser de-facto-Entbindung des Juristen von der verfassungsrechtlichen Bindung von Recht und Gesetz wurde es möglich, in Sorgerechtsverfahren die (noch) geltenden Rechtsnormen zu unterlaufen – und zwar bis hin zum Bundesverfassungsgericht, das schon lange keine Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung rechtlichern Gehörs in sorgerechtlichen Grundrechtsfragen annimmt und damit diese Rechtsbruchssystematik quasi legitimiert."

(…)" Da aber durch die geänderte Juristenausbildung der Richter nicht mehr »rechtstechnisch« entscheidet, ist im esprit de corps im Schatten des inhaltsleeren Kindeswohl-Begriffes eine rechtliche Entscheidungssystematik organisiert worden, welche außerrechtliche Interessen von bestimmten Gruppierungen vermittels des »neuen Juristen« transportiert.

Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München, hat diese Rechtsbruchssystematik am Beispiel des Kollidierens mit internationalem Recht anschaulich erklärt: „Die deutsche Rechtspraxis prüft nicht, ob ein Elternteil das Mitsorgerecht des anderen durch Mitnahme des gemeinsamen Kindes verletzt hat, sondern steigt in diesen Fällen sofort in die Kindeswohlprüfung ein, wobei eigenmächtig geschaffene Verhältnisse erst einmal anerkannt werden."(…)

Hier geht’s weiter:

Gruß
Flint

http://www.orbation.de/Sammelklage.htm


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