Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Blechschäden ? Ja, aber aus Fahruntüchtigkeit

SiliKat, Thursday, 25.08.2005, 20:33 (vor 7022 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: ;-) von Conny am 25. August 2005 00:37:

"apropó frauenparkplätze: gibt es eigentlich schon analysen, wie sicher ein auto auf einem frauenparkplatz steht? mir ist klar, daß einen blechschaden immer der verursacher bezahlt, aber zusätzliche arbeit ist das auch für den jenigen, der den schaden hat."

Hallo Conny,

ich habe unzähligemale auf Frauenparkplätzen geparkt, und zwar aus Prinzip.

Du hast nichts zu befürchten. Steht da was von StVO, so ist das Schild vom Frauenparkplatz nicht zu beachten. Lege ein großes Pappschild hinters Steuer: Hier parkt ein Mann, oder Hier parkt Gottlieb Daimler jun. Frauen zahlen ihre Lizenzgebühren durch Einlegen von 5-Euro-Scheinen in meinen Auspuff.

Steht nichts von StVO, so gilt ein eingeschränktes Hausrecht. Theoretisch könnte der Betreiber dich davonbitten, praktisch wird er es nicht tun. Er müßte nämlich damit rechnen, daß du vernehmlich ausrufst: "Ich bin eine Frau ! Beweis ? Nein, ich ziehe mich nicht aus !" - Holt er die Polizei und diese identifiziert dein Geschlecht aus dem Ausweis, dann sagst du: "Ich fühle mich aber als Frau ! Ich bin nur falsch konditioniert worden !" Das gibt ebenfalls eine Lachnummer. Äußerstenfalls wird dich die Polizei dann auffordern, um des Friedens willen den Parkplatz zu verlassen. Dann kommst du morgen wieder, denn deine Geschlechtsumwandlung hat unterdessen Fortschritte gemacht.

Gewalt gegen dein Blech wäre allenfalls von militanten Sexistinnen zu erwarten. Eher möglich ist eine unfreiwillige Beschädigung ("Bagatellschaden") wie sie der frauentypischen Fahrweise zueigen ist.

Grüße

SiliKat


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