Re: Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt!
Als Antwort auf: Re: Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt! von nix am 23. September 2005 15:34:
Den Versuch jetzt , das von den Kindern abzuwenden stände eher im Vordergrund als diesem Subjekt erneut eine jahrelange Bühne der Selbstzerstörung über ihren Opferanwalt am OLG zu präsentieren.>
Hättest Du eine Idee, wie ich den Schaden von den Kindern abwenden könnte ohne ein OLG-Verfahren? Was mir so beiläufig auffiel: Für den Zeitraum ab dem die Kinder bei mir leben, ist das Urteil nicht begründet! Es wird kein einziger BGB Paragraph zitiert, auf den sich dieser Unterhalt stützt (sollte ich was übersehen haben, bitte ich um einen Hinweis). Auch der Begriff Aufstockungsunterhalt stammt von mir. Er ist im Urteil nicht zu finden!
Gruß Uli
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- Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt! -
Uli,
23.09.2005, 01:44
- Re: Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt! - Conny, 23.09.2005, 03:29
- Re: Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt! - Christian, 23.09.2005, 08:11
- Re: Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt! -
nix,
23.09.2005, 18:34
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Uli,
23.09.2005, 23:30
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nix,
24.09.2005, 13:49
- Re: Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt! - Nikos, 24.09.2005, 15:21
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nix,
24.09.2005, 13:49
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23.09.2005, 23:30
- Re: Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt! - Jim, 25.09.2005, 01:06