Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt!

Jim, Sunday, 25.09.2005, 01:06 (vor 6992 Tagen) @ Uli

Als Antwort auf: Urteil: Unterhaltsverweigerin bekommt Aufstockungsunterhalt! von Uli am 22. September 2005 22:44:

Hallo,

überrascht mich nicht. Ich würde auf jeden Fall durch die Instanzen ziehen. Das du in Deutschland Recht bekommst brauchst du nicht erwarte
allerdings ist gegen das letztinstanzliche Urteil Rechtsschutz beim EuGH bzw Beschwerde zur EMRK möglich. Und die haben Deutschland wegen väterfeindlicher Rechtssprechung schon oft genug verknackt - zu Recht. Fragt sich also nur, ob dein Atem lang genug ist.

mfg
Jim

Hallo zusammen,
nach 3 Jahren und 2 Monaten ist es nun da - mein Unterhaltsurteil "im Namen des Volkes".
Ich darf als AE-Vater, der für seine Kinder keinen KU bekommt ca. 230,-EURO/Monat Aufstockungsunterhalt bezahlen. Es fehlt jeglicher Hinweis auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit der "Mutter", es fließt sogar meine komplette Einkommensteuererstattung in die Berechnung mit ein.
Irgendwas machen die unterhaltsverpflichteten Väter falsch. Ich werde auf jeden Fall vor das OLG gehen!
Wen sowas interessiert, der kann es in meinem Tagebuch nachlesen. Da wundert man sich über den Zeugungsstreik der Männer!
Gruß Uli


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