Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sehr praxisorientierte Tips

blendlampe, Monday, 03.10.2005, 15:05 (vor 7380 Tagen) @ VielleichtFamiliengründer

Als Antwort auf: Sehr praxisorientierte Tips von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 00:31:

D.h., mit Heirat ist das gemeinsame Sorgerecht sowieso garantiert? (ohne extra Beurkundung?)

Ja. Es ist aber auch hier kein Problem, dir die Ausübung der Sorgerechts zu vereiteln oder dir das Sorgerecht wieder zu entziehen.

Wo tut man das? Beim Amtsgericht? Beim Notar? Beim Jugendamt?

Das gemeinsame Sorgerecht kann z.B. im Jugendamt oder beim Notar beurkundet werden. Termin vereinbaren, Ausweise mitnehmen, hingehen, unterschreiben, fertig.

In diesem Stadium sind die meisten Frauen noch bereit, der Beurkundung zuzustimmen.

Eine sehr weise Voraussicht, über die die meisten Männer sicher nicht aufgeklärt werden. Doch wie begründet man das der Frau, wie kann man es ihr schmackhaft machen?

Da gibt es mehrere Tricks. Erzähle ihr, dass das gemeinsame Sorgerecht schon zum Geburtszeitpunkt wichtig ist. Geburten können auch schlecht laufen, das Neugeborene kann auch in Gefahr sein. Dann muss einer da sein, der Entscheidungen treffen kann. Ohne Sorgerecht geht das nicht. Anderer Punkt: Die Vaterschaft solltest du auch beurkunden, wenn du nicht vorhast zu entfliehen. Beim gleichen Termin kann auch das gemeinsame Sorgerecht beurkundet werden, im gleichen Aufwasch. Verkaufe es ihr als einen Termin, eine Sache, "den Papierkram" eben. Das Kind soll doch einen Vater haben. Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist deswegen wichtig, damit der Vater auch von Anfang an in der Geburtsurkunde des Kindes steht.

Oder (was bei meiner Freundin nicht der Fall sein wird) kann/muß man ihr die Pistole auf die Brust setzen und ihr klarmachen, daß man fliehen wird, wenn die Möglichkeit besteht, daß man willkürlich seines Kindes beraubt werden kann?

Eine Flucht ankündigen oder damit drohen ist das dümmste, was man tun kann. Damit gibst du ihr Gelegenheit, sich darauf vorzubereiten. Abhauen muss aus heiterem Himmel kommen und es dürfen keine Spuren bleiben, damit du nicht so einfach wiedergefunden werden kannst.

So weit müssen die Greiferinnen aber erstmal kommen. Jemand im Ausland ist kaum zu erwischen. Ohne amtliche Vaterschaft kein Unterhalt und keine Unterhaltspflichtverletzung.

Wenn das so einfach wäre. Wenn man einen attraktven Arbeitsplatz hat, den man nicht aufgeben möchte?

Wenn dein attraktiver Arbeitsplatz gerade noch genug bringt, um dir ein Jammerleben auf Sozialgeldniveau zu finanzieren, dann denkt man schon über Alternativen nach...

Alles in allem bin ich am Überlegen, welche Strategie mir als Vater die größtmögliche Rechtssicherheit im deutschen Scheidungs- Unterhalts- und Umgangsrecht bietet.

Es gibt keine. Jede Strategie hat vor- und Nachteile, die sich unerwartet ins Gegenteil verkehren können, Grundlagen können sich verändern...vermeide den Ärger: Nicht heiraten, keine Kinder. Wenns dich so sehr danach gelüstet, 50% deiner DNA zu kopieren dann folge den Tips von Expatriate und kopiere sie im Ausland.

- für Expartner oder Exgatten im Trennungs/Scheidungsfall nicht unterhaltspflichtig zu sein

Gibts nicht. In keiner Strategie ausser bei erfolgreicher Flucht.

- verbrieftes Umgangsrecht mit meinem Kind zu haben

Gibts nicht. Nicht durchsetzbar.

Bzw: Ersetzt nicht Heiraten mit Ehevertrag die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung bzw. führt zu einem gleichwertigen Zustand? (IMO hat der verheiratete Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht, oder irre ich mich?)

Wie schon gesagt: Verheiratete haben automatisch gemeinsames Sorgerecht.

Bzw. Falls es Expartner-Unterhaltspflicht auch für eheähnliche Gemeinschaften gibt, bietet dann Heirat mit Ehevertrag einen größeren Schutz vor Expartner-Unterhaltsansprüchen? (ich rede hier nicht von Kindesunterhalt. Dieser ist für den festgestellten Vater IMMER Pflicht, das ist mir bekannt)

Es gibt KEINE Unterhaltspflicht für Nichtverheiratete, sofern keine Kinder da sind. Auch als Unterhaltspflichtiger mit KIndern fährt man noch etwas besser, wenn man nicht verheiratet war. Deutschland hat zwar schon zusammen mit Neuseeland den weltweit längsten Unterhalt für nichteheliche Mütter, aber Deutschland ist immer bemüht, an der absoluten Spitze zu sein: Es laufen Bemühungen, diesen Unterhaltsansprch zu verdreifachen. 1998 wurde er schonmal verdreifacht, von einem auf drei Jahre. Voran, voran, voran!

Ausser acht gelassen ist bei all den Überlegungen natürlich die Möglichkeit, einfach nur das Kind zu geniessen und ansonsten aller Pflichten ledig zu sein: Dauernd pleite sein, die Frau arbeiten lassen. Wo nichts holen ist, da hat die Kaiserin ihr Recht verloren.


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