Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Funktioniert alles

blendlampe, Tuesday, 04.10.2005, 01:57 (vor 7379 Tagen) @ VielleichtFamiliengründer

Als Antwort auf: der letzte Tip funktioniert aber nicht von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 13:31:

Kind genießen? Wenn Mann nichts mehr abwirft, ist die Motivation der Kaiserin noch höher, das Ungangsrecht zu vereiteln.

Sich nach Beziehungende erst zu entreichern bringt freilich nichts. Dagegen bringt es sehr viel, während der Beziehung das eigene berufliche Engagement zugunsten des Engagement der Frau zurückzufahren. Lass sie arbeiten und achte darauf, für das Kind mindestens gleichwertig da zu sein. Ihr muss auch klar sein, dass sie von dir nie Geld bekommen wird, das führt dazu dass sie bei einer Trennung wirklich etwas zu verlieren hat.

>Auf welchem Punkt der Welt ist man denn sicher? Reicht EU-Ausland?

Ja, auch einige EU Staaten sind defintiv sicher weil sich deutsches Familienunrecht dort nicht vollstrecken lässt, trotz Haager Übereinkunft.

Wenns dich so sehr danach gelüstet, 50% deiner DNA zu kopieren dann folge den Tips von Expatriate und kopiere sie im Ausland.

Wie meinst du das? Soll ich mit meiner Freundin auswandern?

Nö, schaff dir eine im Ausland an und lass sie dort ;-)

Deutschland hat zwar schon zusammen mit Neuseeland den weltweit längsten Unterhalt für nichteheliche Mütter, aber Deutschland ist immer bemüht, an der absoluten Spitze zu sein: Es laufen Bemühungen, diesen Unterhaltsansprch zu verdreifachen. 1998 wurde er schonmal verdreifacht, von einem auf drei Jahre. Voran, voran, voran!

Das bezieht sich jetzt auf Expartner-Unterhalt, oder?

Oben stehts: Nichteheliche Mütter. §1615l BGB.


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