Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gedanken zum Vaterschaftstest

Peter, Sunday, 02.12.2001, 00:10 (vor 8395 Tagen) @ Dieter

Als Antwort auf: Re: Gentest von Dieter am 30. November 2001 13:25:30:

Hallo Dieter,

zur Anwendung des privaten Gentests bin ich deiner Meinung: Der private Test (um 800 DEM) gibt dem Vater die Orientierung, ob er die Vaterschaft anerkennen sollte oder sie anfechten. Denn wenn er anfechtet und doch der Vater ist, wird es teuer (5000 DEM?), da die Gerichte auf teuren, veralteten Methoden bestehen und das offizielle Tester-Kartell die Preise hochhält.

Zum Gutachten des 'unabhängigen' Landeszentrum Schleswig-Holstein (wieso unabhängig, ist das ein privater Verein?):
Das Gutachten ist sehr juristisch gehalten und deswegen von Laien wie mir schwer zu kritisieren. Mir fiel jedoch auf, dass man sich hier einiges hinbiegt:

Zwar kann bei Gewebeproben nicht generell von datenschutzrechtlich relevanten Datenträgern gesprochen werden. Können aber genetische Daten von einer verantwortlichen Stelle aus diesen Proben ausgelesen werden, wie dies bei Firmen, die Gentests anbieten der Fall ist, so muss etwas anderes gelten.

'muss gelten' oder 'muesste gelten' oder vielleicht gar nur ein 'sollte gelten'? Hier scheint mir der Wunsch Vater der Juristenlogik.

Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten der Referenzpersonen ist nicht zur Wahrung berechtigter Interessen der Auftraggeber erforderlich.

Hier wird fein unterschieden: man nennt die Interessen des Mannes, seiner Kinder gewiss zu sein, nicht berechtigt, da ihm ja ein anderer Weg zur Anfechtung der Vaterschaft offenstehe, wie im weiteren ausgefuehrt. Nur dass der andere Weg mit einem öffentlichen Gerichtsverfahren und mit enormen Kosten verbunden ist, wird nicht gesagt, da juristisch irrelevant. Mit anderne Worten: Männer, ihr duerft eure Vaterschaft anfechten, aber ihr sollt nicht, und wenn ihr es trotzdem tut, werden wir euch schon zeigen, was ihr davon habt.

Auch aus sozialer Sicht sind solche Tests, die massive seelische und familiäre Folgen haben können, nicht zu verantworten.

Hier, am Schluss, sind wir beim Kern der ganzen Argumentation: Welche sozialen Folgen hätte die weite Verbreitung des Vaterschaftstestes, und welche Folgen hätte ein Verbot?

Dazu nur ein Gedanke: In Zukunft werden Gentests in der Medizin immer häufiger verwandt werden, um Menschen auf Anfälligkeiten hin zu testen, inklusive Tests von Familienangehörigen. Mir scheint wahrscheinlich, dass schon dadurch sehr viele Vaterschaften auf ihre soziale Komponente reduziert werden. Ich hielte es fuer besser, der Mann erhält diese Information bei der Kindgeburt, und entscheidet sich dann entweder gegen eine soziale Vaterschaft oder dafuer (was er im Interesse des Kindes nach zwei Jahren auch nicht mehr anfechten kann), als dass nach zehn Jahren der Mann plötzlich hört, sein Kind sei nicht von ihm, und er nun entscheiden muss, mit dem Gefuehl eines Betrogenen zu leben oder dem Kind seinen Vater zu nehmen.

Gruß,

Peter


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