Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: THEMENABEND AUF ARTE "HÄUSLICHE GEWALT" - MORGEN!

alan, Tuesday, 29.11.2005, 00:31 (vor 6926 Tagen) @ ChriBu (Gast)

Als Antwort auf: THEMENABEND AUF ARTE "HÄUSLICHE GEWALT" - MORGEN! von ChriBu (Gast) am 28. November 2005 19:20:

Klingt für mich, wie eine Retorte, zumal das Interview mit dem britischen Arzt aus dem März dieses Jahres stammt, von Myriam Tonelotto, einer Authorin, die schon in der NDR-Sendung über die "Vätermafia" mitgewirkt hat.

Der Author des zweiten Filmes ist übrigens Hubert Sauper, der mit "Darwins Nightmare", eine hochgradig suggestive Reportage über die Zucht des Vikorabarsches im gleichnamigen Viktoriasee gedreht hat. Man mag dazu stehen, wie man will, aber für seine Thesen zum Zusammenhang von ökologischer Katastrophe, Waffenlieferungen ("westliche Kriegstreiberei") und Prostitution bringt er keine stichhaltigen Belege, sondern nur die Beschwörungsformel, man müsse es im "Zusammenhang eines kapitalistischen Ganzen" sehen. Von so einem Author würde ich nichts anderes als Demagogie und Verschwörungtheorien erwarten.

Über den Author des ersten Beitrags kann man das wirklich nicht sagen, der hat bereits Filme über die Zustände der Fürsorgeerziehung im Deutschland der 60'er gedreht, und sich mit den meist männlichen Opfern auseinander gesetzt.

Diesmal ist es halt das ZDF ...

... was mich aber stutzig macht, ist die europäische Plattform, die Arte bietet. Diese Sendungen laufen nicht im regulären Programm der produzierenden Sender, es wäre interessant, ob die französischen Teilnehmer keine Plattform in französischen Sendern bekommen? Denn in vielen anderen europäischen Staaten gibt es natürlich auch Pendants zum Gewaltschutzgesetz, aber die sind im Ggs. zu Deutschland nicht präventiv ausgelegt sind und der Zeugenschutz der Opfer geht selbstverständlich auch nicht so weit wie in Deutschland.

Gefährlich wird es allerdings bei der Argumentation des britischen Arztes, man müsse schon Abstriche bei der Gewährung des gemeinsamen Sorgerechtes machen, da Frauen insbesondere nach einer Trennung besonders gefährdet seien. Ganz im Sinne von Myriam Tonelotto, das in F bereits erreichte Bilokationsprinzip wieder auszuhebeln.

Dann hilft eben nur noch das schwedische Modell, völliger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt, bei der Möglichkeit sich einseitig per Verlangen scheiden zu lassen.

Amüsanterweise hat das modernste Scheidungsrecht Europas einen Vorläufer, die Dispensation, also Annulierung, der Ehe nach kanonischem (katholischem) Recht, wie es im Hochmittelalter zumindest dem Adel und Klerus vorbehalten war, da reichte auch Irrtum als Grund. Da eine Annulierung keine Scheidung ist, sondern die Ehe ungeschehen macht, gab es auch keine "nacheheliche Solidarität". Halt wie in Schweden heute, find ich irre komisch ...


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