Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler"

DsP, Saturday, 04.02.2006, 23:05 (vor 6873 Tagen) @ Olsen-Twins-Fan

Als Antwort auf: Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" von Olsen-Twins-Fan am 04. Februar 2006 17:08:

Wer Kinder als Schaden bezeichnet (Schadensersatz) hat selber einen Schaden!
Diese Verh�tungsmethode wird es vermutlich nicht mehr lange geben. Glasr�hrchen unter der Haut entfernen � Kind machen lassen � Glasr�hrchen wieder rein � Arzt abzocken.
Entsetzt
Olsen-Twins-Fan

Eigentlich schon ein alter Hut und völlig ok. Der Arzt hat gemurkst, also soll er blechen! Und als Schaden gilt nicht das Kind, sondern die vereitelte Selbstbestimmung der Eltern und der Unterhalt.

Gruß


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