Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler"

Conny, Saturday, 04.02.2006, 23:26 (vor 6870 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" von Scipio Africanus am 04. Februar 2006 14:42:

Finde ich ziemlich merkwürdig ! Lest selbst :
http://www.welt.de/data/2006/02/04/840818.html

Mir ist es unbegreiflich, daß die Frau, nachdem beide Elternteile das Kind nicht wollen, das Kind

1. bei den Eltern ist, bleibt und nicht zur Adoption freigegeben wurde und
2. auch nicht abgetrieben wurde.

Aufgrund dieser beiden Tatsachen dürfte man den Gynekologen gar nicht zur Zahlung von Unterhalt und auch noch Schadenersatz verurteilen. Ist aber schon klar, daß diese Stäbchen bestimmten Leuten ein Dorn im Auge sind. Zum einen ist das eine sehr sichere Verhütungsmethode und zum anderen kann sie der Mann auch noch ertasten. Heimlich raus machen geht damit nicht.

Freundliche Grüße
Conny


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