Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler"
Als Antwort auf: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" von Scipio Africanus am 04. Februar 2006 14:42:
Ähem, wie sind in diesem Zusammenhang die Fälle zu betrachten, in denen ein Kind durch eine Vergewaltigung (Opfer wahlweise ein Minderjähriger) von der Frau aus entstand?
Bei einem Kunstfehler muss man also für den Schaden aufkommen, aber bei einer Straftat nicht?
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Scipio Africanus,
04.02.2006, 16:42
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Olsen-Twins-Fan,
04.02.2006, 19:08
- Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" - DsP, 04.02.2006, 23:05
- Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" - Conny, 04.02.2006, 23:26
- Re: Unterhaltszahlung wegen "Kunstfehler" - Hawk, 06.02.2006, 12:09
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Olsen-Twins-Fan,
04.02.2006, 19:08