Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neuregelung der DNA-Analyse im Bundesgesetzblatt

Rainer, Monday, 20.02.2006, 09:40 (vor 6851 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Neuregelung der DNA-Analyse im Bundesgesetzblatt von ChrisTine am 19. Februar 2006 11:21:07:

Hallo

a) Geltendes Recht (§§ 81e, 81f StPO):
Die DNA-Analyse kann in allen Ermittlungsverfahren angewandt werden, soweit sie erforderlich ist für die Feststellung
der Abstammung
oder
der Tatsache, von wem das aufgefundene Spurenmaterial stammt.

Eine Beschränkung der DNA-Analyse auf bestimmte Straftaten sieht das geltende Recht nicht vor, das heißt, die DNA-Anlayse ist zur Aufklärung jeder Straftat zulässig.

Da eröffnen sich ja Möglichkeiten zu einem "amtlichen" Nachweis, das man nicht der Vater ist zu kommen (natürlich vorher privat testen;-)

Rainer


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