Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neuregelung der DNA-Analyse im Bundesgesetzblatt

Sven74, Monday, 20.02.2006, 15:47 (vor 6851 Tagen) @ Rainer

Als Antwort auf: Re: Neuregelung der DNA-Analyse im Bundesgesetzblatt von Rainer am 20. Februar 2006 07:40:

Hallo
a) Geltendes Recht (§§ 81e, 81f StPO):
Die DNA-Analyse kann in allen Ermittlungsverfahren angewandt werden, soweit sie erforderlich ist für die Feststellung
der Abstammung
oder
der Tatsache, von wem das aufgefundene Spurenmaterial stammt.
Eine Beschränkung der DNA-Analyse auf bestimmte Straftaten sieht das geltende Recht nicht vor, das heißt, die DNA-Anlayse ist zur Aufklärung jeder Straftat zulässig.

Da eröffnen sich ja Möglichkeiten zu einem "amtlichen" Nachweis, das man nicht der Vater ist zu kommen (natürlich vorher privat testen;-)
Rainer

Personenstandsfälschung und Unterhaltsbetrug werden aber sicherlich noch nachträglich rausgenommen. Sind ja nur Kavaliersdelikte und unwichtig (für Frauen).


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