Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Dummheit als Entschuldigung ist problematisch

Paul, Sunday, 19.03.2006, 19:00 (vor 7014 Tagen) @ Jim

Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Jim am 19. März 2006 16:09:

"Totschlag benötigt wie Mord Vorsatz. Deswegen kann das hier kein Totschlag sein. Mord sowieso nicht (besondere Täterbezogene Merkmale)

KV mit Todesfolge ist schon richtig. Inwieweit man da das Tatmaß für Angemessen hält.. nun ja, die Alte war offenbar zu blöde die Gefährlichkeit des Puddings zu erkennen. ."

Dem würde ich widersprechen. Warum? Weil es höchst problematisch ist in so einem Fall "Dummheit" zur Entlastung der Täterin heranzuziehen. Wenn man erst damit anfängt, wären vollkommen absurde Szenarien denkbar: Ein Straftäter könnte dann auch behaupten, er hätte nicht gewusst, dass ein sich mit Schallgeschwindigkeit fortbewegendes Metallprojektil beim Eindringen in einen menschlichen Schädel mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Tode führt.

Das sehr grosse Mengen Salz tödlich sind, ist m.E. Allgemeinbildung. Und diese müsste als Massstab herangezogen werden. Tut man dies nicht, kommt es irgendwann genau zu den absurden Szenarien wie oben beschrieben: Man muss einfach nur blöd genug sein (oder so tun), dann hat man Narrenfreiheit. Das kann es ja wohl nicht sein.

Gruss,
Paul


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