Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Woher weisst du, dass es kein Vorsatz war ? (nT)

Sven, Monday, 20.03.2006, 11:34 (vor 6827 Tagen) @ Jim

Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Jim am 19. März 2006 16:09:

Totschlag benötigt wie Mord Vorsatz. Deswegen kann das hier kein Totschlag sein. Mord sowieso nicht (besondere Täterbezogene Merkmale)
KV mit Todesfolge ist schon richtig. Inwieweit man da das Tatmaß für Angemessen hält.. nun ja, die Alte war offenbar zu blöde die Gefährlichkeit des Puddings zu erkennen. .

TÖDLICHER PUDDING
Stiefmutter muss nicht ins Gefängnis
Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe gegen eine Frau wegen Körperverletzung bestätigt. Sie hatte ihre Stieftochter gezwungen, einen Pudding zu essen, in den das Kind versehentlich Salz gestreut hatte. Das Mädchen starb an einer Kochsalzvergiftung.
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte heute die Bewährungsstrafe gegen die zur Tatzeit 22 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz. Sie war durch das Landgericht Frankenthal in der Pfalz zu 14 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Das Landgericht hatte keinen Anhaltspunkt dafür gesehen, dass die Stiefmutter einen Tötungsvorsatz hatte.
Nach Ansicht der Richter hatte das Mädchen nachmittags allein mit der Stiefmutter einen Fertigpudding nachsüßen wollen und dabei irrtümlich 32 Gramm Salz genommen. Die Mutter hatte das Kind aus erzieherischen Gründen gezwungen, den Pudding aufzuessen. Bereits 0,5 bis ein Gramm Kochsalz pro Kilogramm Körpergewicht sind tödlich. Das Mädchen wog 15 Kilogramm. Es erbrach sich und musste schließlich ins Krankenhaus gebracht werden. Dort starb die Vierjährige nach 34 Stunden.
Gegen das Urteil des Landgerichts hatten sowohl die leibliche Mutter des Kindes als auch die Verurteilte Revision eingelegt. Die Stiefmutter hatte im Prozess jegliche Tatbeteiligung bestritten. Beide Revisionsanträge wies der BGH nun ab. Die Vorsitzende Richterin, Ingeborg Tepperwien, hatte in der mündlichen Revisionsverhandlung mehrfach gesagt, dass die Umstände des Falles nur sehr schwer aufklärbar seien. "Das ist ein Fall, in dem jeder anfängt, für sich zu spekulieren", sagte Tepperwien.
Den Richtern zufolge ist die Verurteilte nicht nur der einfachen Körperverletzung, sondern der gefährlichen Körperverletzung durch Gift schuldig. Diese Feststellung führte aber nicht zu einer Aufhebung des bisherigen Urteilsspruchs, denn der Straftatbestand komme auch in Betracht, wenn der Täter Kochsalz oder einen anderen Stoff des täglichen Bedarfs für unschädlich halte, entschieden die Richter. Die 14-monatige Bewährungsstrafe, die das Landgericht ausgesprochen hatte, ist damit rechtskräftig.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,406352,00.html


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