Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch...

Nihilator, Sunday, 19.03.2006, 19:37 (vor 6827 Tagen) @ Jim

Als Antwort auf: Re: Recht in Deutschland: Stiefmutter ermordet vierjähriges Kind - Freispruch... von Jim am 19. März 2006 16:09:

Totschlag benötigt wie Mord Vorsatz. Deswegen kann das hier kein Totschlag sein. Mord sowieso nicht (besondere Täterbezogene Merkmale)

Volle Zustimmung! Komisch, daß das sonst keinem auffällt und hier von Mord geredet wird.

Aber Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge war es, und in §227 steht "Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren."
Nicht unter drei Jahren also.

KV mit Todesfolge ist schon richtig. Inwieweit man da das Tatmaß für Angemessen hält.. nun ja, die Alte war offenbar zu blöde die Gefährlichkeit des Puddings zu erkennen. .

Das eröffnet ja ungeahnte Möglichkeiten! Wenn jemand jetzt nicht in der Lage ist, die Gefährlichkeit eines mit 70 durch die Stadt fahrenden Autos zwischen parkenden Fahrzeugen abzuschätzen.. oder oder oder.
Bist Du auch so ein ganz klein bissel ein Anhänger des "Frauen können für ihr Tun nicht so richtig verantwortlich gemacht werden?"

Die Stiefmutter hatte im Prozess jegliche Tatbeteiligung bestritten.

Wirkt so etwas nicht normalerweise strafverschärfend?

Die Vorsitzende Richterin, Ingeborg Tepperwien, hatte in der mündlichen Revisionsverhandlung mehrfach gesagt, dass die Umstände des Falles nur sehr schwer aufklärbar seien. "Das ist ein Fall, in dem jeder anfängt, für sich zu spekulieren", sagte Tepperwien.

Bin ich der Einzige, dem es etwas seltsam vorkommt, daß die Vorsitzende Richterin "mehrfach" betonen mußte, daß man nix Genaues wissen kann?

Wie war es denn dann? Wenn die Stiefmutter nicht beteiligt war, hat das bekloppte Gör wohl alles allein ausgelöffelt, als Stiefmama mal kurz nicht hingeguckt hat?

Gruß,
Nihilator


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