Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Habe dieser Zeitung gleich ein E-mail versandt!

Sven, Sunday, 15.07.2001, 21:52 (vor 8339 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Re: Habe dieser Zeitung gleich ein E-mail versandt! von ChrisTine am 15. Juli 2001 18:04:02:

Ich würde wissen wollen, wieso er das gemacht hat. Was hast Du denn gedacht? Erschiessen? Dann bin ich genauso ein Tier wie dieser Mörder. Aus Notwehr würde ich allerdings die Waffe benutzen, ich hoffe nur in so einer Situation, das ich auch abdrücken könnte.

Natürlich ist dies richtig, dies sagt dir dein Kopf und dies ist auch dein Rechtsempfinden. Die große Frage ist nur, ob man in so einer Situation immer zurechnungsfähig ist und rational handeln kann. Wenn ich in so einer Situation wäre, würde ich mit klarem Kopf auch nicht schießen. Ob mein Kopf dann aber wirklich klar ist, kann ich nicht vorher wissen. So nun aber genug mit diesem Thema.

Auf diese Art und Weise habe ich es geschafft, einem 4-jährigen Kind seinen Vater zu 'erhalten'. Da die Mutter 1 Jahr Umgangsverweigerung betrieben hatte und der Ja-Mitarbeiter der Meinung war, das noch nicht schulfpflichtige Kinder, wenn die Mutter es nicht wolle, bei dem Vater halt nicht übernachten dürfen. Du kannst mir glauben, dem hab ich meine Meinung gesagt. 2,5 Std. hab ich auf diesen Mann eingeredet, der selber die gleichen Probleme mit seiner Ex- und seinen Kindern hatte, um den anscheinend zu überzeugen. Vor Gericht hat der Vater dann nach Aussage des JA-Mitarbeiters und auf Grund der Entfernung zu seinem Kind einmal im Monat eine ganze Woche Umgang erhalten.

Leider wird anscheinend von vielen der Begriff Sorgerecht mit dem Begriff Besitzrecht/Eigentum verwechselt. Kinder sind aber nicht das Eigentum eines oder beider Elternteile. Wenn ich das Sorgerecht für ein Kind habe, gehört es mir nicht sondern ich habe eine besondere Verantwortung. Dazu gehört nun einmal auch den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil zu ermöglichen. Jedes Kind hat ein Recht auf beide Elternteile. Unbegründete Umgangsverweigerung ist daher eine grobe Verletzung der Bedürfnisse des Kindes. Leider wird dies fast nie wirklich bestraft.

Sven


gesamter Thread:

 

powered by my little forum