Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Conny, Friday, 05.05.2006, 14:37 (vor 6780 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Garfield am 05. Mai 2006 11:21:11:

Hallo Christine!
Super - bald dürfen wir mit unseren Steuergeldern auch noch eine "Antidiskriminierungsstelle" finanzieren, als Beschäftigungstherapie für weitere studierte "Frauenwissenschaftlerinnen"...
Aber das mit den "Antidiskriminierungsverbänden" klingt interessant. Könnten Männerverbände davon nicht auch profitieren?

Hm ...
"Die Richtlinien schreiben außerdem vor, dass Verbänden, die sich für die Interessen Benachteiligter (Antidiskriminierungsverbände) einsetzen, Beteiligungsrechte einzuräumen sind."

Benachteiligt ist in deren Hirnen die Frau und nicht der Mann. Von daher setzten sich Männerverbände nicht für die interessen Benachteiligter ein, sondern wollen doch nur die Frau weiter unterdrücken :-(. Es wäre ja geradezu ein Tabubruch, wenn man den Mann als den Benachteiligten anerkennt.

Freundliche Grüße
Conny


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