Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht

Garfield, Friday, 05.05.2006, 18:55 (vor 6779 Tagen) @ Kollege

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Kollege am 05. Mai 2006 01:24:

Hallo Kollege!

"Der anstehnde Quotenschwachsinn aus dem Gendermainstreamig, also die Gleich_stellung, ist damit vielleicht hinfällig."

Ich fürchte nicht. In dem verlinkten Text findet sich eigens dafür diese Passage: "Spezifische Fördermaßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile (z.B. Frauenförderung, Maßnahmen für Behinderte) bleiben ebenfalls zulässig."

Für sogenannte positive Diskriminierung soll das Anti-Diskriminierungsgesetz in Deutschland also ausdrücklich nicht gelten. Und wir alle wissen ja, wer hierzulande definiert, welche Diskriminierung positiv und welche negativ ist.

Sonst bestünde doch die Gefahr, daß womöglich die eine oder andere Gleichstellungsbeauftragte ihren schönen Posten verliert. Das darf natürlich nicht sein. Und wenn auch durch die neue Antidiskriminierungsstelle noch nicht alle Möchtegern-Berufsfeministinnen versorgt sind, läßt sich bestimmt noch über Gendermainstreaming etwas machen. Zur Finanzierung des ganzen Schwachsinns kann man ja dann wieder irgendeine Steuer erhöhen. Wie wir immer wieder lesen und hören können, haben wir's ja alle so dicke und wollen unser vieles Geld nur aus purem Geiz nicht ausgeben...

Freundliche Grüße
von Garfield


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