Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Diskriminierung kann auch positiv sein

Observator, Friday, 05.05.2006, 18:28 (vor 6574 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht von Nikos am 05. Mai 2006 08:09:

Hi Scipio.
Ich denke Dein Deutsch ist schlecht. Du hast es mal wieder nicht verstanden. Die Frauen werden in D diskriminiert, nicht die Männer. Dieses Axiom darf nicht in Frage gestellt, muss nicht bewiesen und braucht auch nicht berücksichtigt zu werden.
Wenn wir von Diskriminierung sprechen, dann meinen wir niemals niemals niemals die von Männer, sondern ausschließlich immer nur die von Frauen. Die von Männer gibt es ja gar nicht, denn es kann sie nicht geben, aus dem einfachen Grund, daß es sie nicht gibt, weil sie es einfach nicht geben kann, und zwar deshalb, weil sie es nicht gibt, allein deswegen, eben weil es sie nicht geben kann, wo es doch öffensichtlich ist, daß es sie nicht gibt, geschweige denn, daß es sie nicht geben kann.
Es ist so, als ob man akzeptieren würde, daß ein Tier plötzlich kein Tier ist.
Alles klar?
Nikos

Beim neuen Anti..gesetz wird es bestimmt auch Fälle geben, wo Männer sich an die Schiedsstelle wenden z.B. weil ihnen eine Frau bei gleicher Eignung vorgezogen wurde. Im Jahr 2008 könnte sich das so zutragen.
Der Mann klagt, wird aber abgewiesen mit der Begründung "bis zur tatsächlich erreichten Gleichstellung sind temporäre diskriminierende Maßnahmen zu Gunsten eines Geschlechts nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Derlei Maßnahmen stellen keine objektive Diskriminierung im Sinne des Anti...Nr. Absatz... dar, sondern dienen der Herstellung einer vollkommenen Gleichheit zwischen Mann und Frau." Der Mann versteht nur noch Bahnhof, sauft sich einen an und schimpft laut hörbar "Frauen sind Säue!" Im Wirtshaus ist man daraufhin empört und ruft den Unhold zur Räson mit dem Hinweis auf das Anti..Gesetz..Nr..wonach derlei unflätige Geschmacklosigkeiten den Straftatbestand der Volksverhetzung darstellen.
Wieder erscheint der Unglücksrabe vor der Staatsgewalt. Auf die Frage des Richters "was haben Sie zu Ihrer Verteidigung zu sagen?" fällt ihm ein bekanntes Liedchen der Prinzen (oder waren es die Schweine?) ein. Das durfte doch auch dem gemeinen Volk präsentiert werden. "Das ist was anderes" entgegnet ihm der Richter. "bis zur tatsächlich erreichten Gleichstellung..." Jetzt ist in seiner Birne das volle Chaos los. Hier stinkts doch gewaltig, denkt er sich, kann dieses repetitive Geschwurbel
aber zunächst nicht einsortieren. Bis ihm auffällt, daß die Mappe des Richters, aus der er seine Verbaljauche geholt hat, mit der Aufschrift 'Einspruch - Mann' versehen war. Folglich musste es auch eine Version 'Einspruch - Frau' geben. "Das ist doch Diskriminierung im Sinne des Antidingsbums" schrie er wutentbrannt. Die Antwort konnte natürlich nur eine sein "bis zur tatsächlich erreichten Gleichstellung..."

Seid gegrüßt


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