Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Dummheit ist die Grundlage der meisten deiner Beiträge

Beelzebub, Saturday, 05.12.2009, 03:32 (vor 5471 Tagen) @ Nihilator

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine
Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder

seine

Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich

oder

privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu
bekennen.[/b][/i]


Jo. Und wofür von all dem genau ist nun ein Minarett zwingend
erforderlich?

Merkst du nicht, wie du dir hier selber in den Rücken fällst? Wenn Minarette mit der islamischen Religion nichts zu tun haben sollten, dann müssen sie so behandelt werden, wie andere profane Türme auch (z.B. Wassertürme) und dann wäre deren Verbot eine durch nichts zu rechtfertigende und mit Art. 1 der - für die Schweiz verbindlichen - UNO-Menschnerechtskonvention unvereinbare Willkürentscheidung.

Wenn jetzt eine Extra-Klausel nur für Muslime eingeführt wird, muss man
konsequenterweise auch den Bau von Kirchtürmen verbieten.


Nö. Christentum ist hier zu Hause und genießt Heimrecht.

Zum einen ist ein "Heimrecht" für Religionen weder in der Europäischen Menschenrechtskonvention, noch in der Schweizer Verfassung vorgesehen.

Zudem sollte, bevor man hier von "Heimrecht" herumfaselt, nicht vergessen werden, auf welche Weise das Christentum hier "heimisch" geworden ist: indem es sich mit brutalster Brachialgewalt breitgemacht und die Anhänger nichtchristlicher Religionen mit übelstem Terror verfolgt hat. Etwa durch ein von klerikalem Abschaum zur Zeit Karls des "Großen" verabschiedetes Gesetz, das jeden mit der Todesstrafe bedrohte, der sich nicht taufen ließ.

Wie sanftmütig nimmt sich dagegen der angebliche (besser gesagt: eingebildete) Eroberungswille der Muslime aus, die ihr Ziel lediglich durch mehr Geburten erreichen wollen.

Ist sowieso fraglich, ob die Abstimmung vor Gericht standhält.


Vor welchem? Alle Gerichtsentscheidungen waren vor der Abstimmung durch;
die ist letztinstanzlich! Gott sei Dank.

Du liegst, wie üblich, wieder mal daneben. Das Minarettverbot war bislang noch nicht Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Wie auch, es ist ja erst ein paar Tage alt und geklagt hat bislang auch keiner, aber das kommt noch, verlass dich drauf. Der EGMR ist keine Einrichtung der EU, sondern eine des Europarates, in dem auch die Schweiz Mitglied ist. Und die Europäische Menschenrechtskonvention gilt auch in der Schweiz und Urteile des EGMR über die EMRK sind auch für die Schweiz verbindlich. So wie Deutschland durch ein Urteil des EGMR nunmehr gezwungen ist, ein nicht väterdiskriminierendes Sorgerecht zu erlassen, so könnte auch die Schweiz verpflichtet werden, ein gegen die Religionsfreiheit verstoßendes Bauverbot wieder aufzuheben. Sollte es so weit kommen hat die Schweiz zwei Möglichkeiten: entweder, sie hebt das Bauverbot für Minarette auf. Oder sie setzt für ihr Gebiet die EMRK außer Kraft und verlässt den Europarat.

Und da die Schweiz eine echte Demokratie ist, müsste darüber wiederum eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Dass sich dann für letztgenannte Alternative eine Mehrheit findet, möchte ich für’s erste ein wenig bezweifeln.


Beelzebub

basisdemokratisch

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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