Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Nachtrag......

Flint ⌂, Saturday, 25.11.2006, 13:51 (vor 6573 Tagen) @ Ekki

EKKI:

Es ist in meinen Augen absolut unvertretbar, daß ein Mann für die
Folgen eines Geschlechtsaktes auch dann einzustehen hat, wenn er kein

Kind

wollte.[/b]

MAX:

... dem kann ich eigentlich nur unter einer Voraussetzung zustimmen:

Wenn

er von der Kindsmutter angeschwindelt worden ist, also, wenn sie bspw.
vorher gesagt hätte "Ich kann gar keine Kinder bekommen" -und dann eben
doch Mutter geworden ist. In allen anderen Fällen, finde ich, muß er

für

die Folgen seines Tuns geradestehen, ob er nun ein Kind haben wollte

oder

nicht. Die einzige, 100%ig sichere Methode, nicht Vater zu werden, ist
die, keinen Geschlechtsverkehr zu haben. Oder eine Freundin aus dem
Altersheim ...

EKKI:

Dies ist der Kerndissens zwischen uns, aus dem sich alle anderen
Differenzen - einschließlich Deiner Ausführungen im letzten Absatz des
Bezugspostings - ableiten.

Hallo Ekki,

nicht nur zwischen Dir und Max, sondern zwischen Dir und der gesamten Menschheit.
Du hast da einfach eine Macke! Macht ja nix, jeder Mensch hat irendwo eine Macke. Man sollte es halt so sehen wie es ist.

Dem was Du hier "vernünftig" zu erklären versuchst, liegt in Wirklichkeit einfach eine zwanghafte Haltung zugrunde*. Deshalb hat es auch keinen Zweck, mit Dir über dieses Thema vernünftig diskutieren zu wollen. Du begreifst nämlich gewisse vernünftige Aussagen auf diesem Gebiet nicht.

*Jeder versucht, seine Neurosen "vernünftig" zu erklären und "vernünftig" zu begründen.

Das ist normal in solch einer Situation.

Selbstverständlich hat ein Mensch für die Folgen (auch für die nicht geplanten) seines Handelns aufzukommen (es sei denn, er wurde ausgetrickst).
Ein Autofahrer, der eigentlich nur Auto fahren wollte, aber einen Unfall verursacht, muß dafür aufkommen. Ein Bankräuber, der lediglich das Geld rauben wollte, ungeplant dabei aber jemanden erschießt, muß sich trotzdem für die Tötung eines Menschen verantworten.
Wenn Du beim Essen einen Teller auf den Boden schmeißt, mußt Du dafür aufkommen.
Wenn Du vergißt, eine Fahrkarte zu kaufen, bist Du fällig, eine erhöhte Beförderungsgebühr zu zahlen, wenn man Dich erwischt.

Wer die Freiheit des Menschen, von seinem Verstand auch in der Form
Gebrauch zu machen, daß er eine mögliche Zeugung verhindert, einschränken
will, kann dies nur auf religiöser Grundlage tun.

Zeugung verhindern oder für die Zeugung nicht aufkommen ist ein Unterschied.

Ich wollte zu deinem Fall eigentlich nichts mehr sagen, weil es absolut sinnlos ist. Jetzt habe ich es doch wieder getan. Manchmal wurmen einen Dinge und man tut sie, obwohl eigentlich sinnlos... ;-)


Gruß
Flint


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