Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nun ja

Timothy, Thursday, 25.02.2010, 16:58 (vor 5390 Tagen) @ Horst

Diese Geschichte beweist doch nur, dass der Angeklagte seine Unschuld
beweisen muss. Nicht immer findet sich eine solche SMS. Die Beweislast ist
umgekehrt zu einem in einem rechtsstaatlichen Verfahren üblichen "Dem
Angeklagten ist die Schuld seiner Tat zweifelsfrei zu beweisen".

Es ist schokierend. Warum regt sich in der Justiz kein Widerstand dagegen?

Weil die Betrachtung geschlechtsspezifischer Problematiken den Feministinnen überlassen wird, und die schweigen alles tot (im besten Fall).

Was wir im (deutschen) Rechtssystem haben ist das was die Feministinnen als strukturelle Diskriminierung bezeichnen, sofern es Frauen trifft. Gesetze die auf den ersten Schein in Ordnung wirken (beispielsweise kann man für eine Falschaussage im normalfall 5 Jahre in den Bau geschickt werden), genauso muss dem Mann die Schuld bewiesen werden, bei genauerer Betrachtung jedoch den Mann aufs ärgste benachteiligen, um die Frauen zu schützen.

Das viele Fehlurteile dabei sind, nimmt man stillschweigend in Kauf. Früher galt vor Gericht noch der Grundsatz das Aussagen von Frauen in vielen Fällen mit Vorsicht zu geniessen sind, da diese häufiger als Männer zu hoher Emotionalität und hinterhältiger Rachsucht neigen.

Heutzutage gilt das umgekehrte Prinzip. Der Mann ist es der böse ist, und die Frau das personifizierte gute.


Beides gehört abgeschafft! Weder der eine noch die andere sollte glaubwürdiger sein. Bevor ein Mann wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt wird, sollte die Schuld genauso sicher sein, wie bei jedem anderen Delikt. Wenn dies zur Folge hat das viele echte Vergewaltigungen straffrei ausgehen, dann ist das der Tribut, den ein Rechtsstaat zu zollen hat.


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