Mal nebenbei:
2 Jahre sind für die Tat lächerlich, die hätte sie alleine für die
Falschbeschuldigung kriegen müssen.
Helfen würde das Anschließen der Klägerin, wenn Zweifel bestehen, an einen Lügendetektor, verpflichtend, auf richterliche Anordnung hin.
Auch der Beschuldigte sollte sich einem Lügendetektor-Test unterziehen.
Ist ihr Test negativ, sein Test positiv, sollte das ausreichen, um den Mann als unschuldig zu erweisen, seine Verfolgung einzustellen.
Um sie bestrafen zu können, müssten sicher noch andere Beweise ermittelt werden.
Und natürlich angemessene Strafe für falsch Beschuldigende.
Jeder Mann muss doch heute fürchten, dass eine Frau, aus welchem Grund auch immer, zur Erlangung beruflicher Vorteile, um sich zu rächen, aus Eifersucht, im Scheidungsverfahren, beim Kampf um's Sorgerecht für Kinder etc. ihn der Vergewaltigung zeiht.
Sie kann das ja straflos tun. Sie riskiert doch nichts oder lächerlich wenig.
Für mich wäre eine solche Beschuldigung gleichbedeutend mit einer seelischen Vergewaltigung.
Ich schämte mich in Grund und Boden, könnte niemandem mehr ins Gesicht sehen, hätte mein Gesicht verloren.
Ich bin da sicher keine Ausnahme.
Frauen können das straflos Männern antun.
Allein das verleiht ihnen eine unangemessene Macht über Männer, über das Leben von Männern zu entscheiden.
Darüber berichtet niemand.
Die Zeitungen sind voll mit den Berichten über die Ängste der Frauen, vergewaltigt zu werden.
Keiner redet über die Ängste der Männer, falsch beschuldigt zu werden.
Frauen werden vor Vergewaltigung staatlicherseits geschützt.
Männer vor der seelischen "Vergewaltigung" durch falsch beschuldigende Frauen nicht.
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- Falschbeschuldigung: Sozialarbeiterin muß sitzen -
Pascal,
26.02.2010, 19:15
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Timothy,
26.02.2010, 19:28
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