Falschbeschuldigung: Sozialarbeiterin muß sitzen
Die Angeklagte, Mutter eines zehnjährigen Sohnes, muss für
knapp zwei Jahre selbst ins Gefängnis.
Ich bezweifle das.
Strafen unter zwei Jahre werden in der Regel zur Bewährung ausgesetzt. Und da sie ja noch ein kleines hilfloses Kindlein hat, würde ich annehmen daß die dame schon deshalb frei herumspaziert.
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Pascal,
26.02.2010, 19:15
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Timothy,
26.02.2010, 19:28
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Timothy,
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Ein Leser,
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