Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aufstockungsunterhalt

Geschockt, Friday, 05.03.2010, 11:23 (vor 5379 Tagen)

Hallo.
Ggf kann mir jemand hilfreiche Informationen zum Aufstockungsunterahlt geben.

Die Rahmenbedingungen. Ich war 10 Jahre verheiratet eine Tochter wird dieses Jahr 12 Jahre. Das zuständige Amtsgericht hat nachehelichen Unterhalt wegen Betreung abgelehnt doch Aufstockungsunterhalt gewährt.
Ich habe es so verstanden das Aufstockugsunterhalt nur dann gezahlt wird wenn die Partnerin nicht mehr in der Lage ist die Einkünfte zu erziehlen wie ohne die Ehe. Meine Ex Frau ist gelernte Artzhelferin und arbeitet wieder vollzeit in einem Krankenhaus(TövD). Vor der Ehe war sie als Betreibskrankenschwester in einem Metallverarbeitungsbetrieb angestellt und würde wenn sie heut noch dort tätig wäre knapp 500,.€ Brutto mehr erzielen. Nun soll ich die Differenz ausgleichen. Ein Nachteil ist es aber doch nur wenn klar ist das sie die Einkünfte nicht erziehlen kann. das sie es nicht macht bzw. versucht ist doch kein Nachteil durch die Ehe.Sie könnte bzw. müsste sich eben entsprechend bewerben. Aufgrund der Tatsache das sie den Job im Krankenhaus gewählt hat ist das doch keine Nachteil der durch die Ehe bedingt ist oder?.
Desweitern wurde der Anspruch nicht Befristet. es ist aber jetzt schon ersichtlich das sie in drei Jahren genau so viel verdienen wird wie ohne die Ehe.

Gruß vom geschockten ;-)


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