Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aufstockungsunterhalt

Timothy, Friday, 05.03.2010, 12:28 (vor 5379 Tagen) @ Geschockt

Betreibskrankenschwester in einem Metallverarbeitungsbetrieb angestellt und
würde wenn sie heut noch dort tätig wäre knapp 500,.€ Brutto mehr erzielen.

Und warum arbeitet sie dort nicht mehr?

Nun soll ich die Differenz ausgleichen. Ein Nachteil ist es aber doch nur
wenn klar ist das sie die Einkünfte nicht erziehlen kann. das sie es nicht
macht bzw. versucht ist doch kein Nachteil durch die Ehe.Sie könnte bzw.
müsste sich eben entsprechend bewerben. Aufgrund der Tatsache das sie den
Job im Krankenhaus gewählt hat ist das doch keine Nachteil der durch die
Ehe bedingt ist oder?.

Das kommt auf die Gründe an warum sie den 500 Euro brutto besser bezahlten Job aufgegeben hat.

Desweitern wurde der Anspruch nicht Befristet. es ist aber jetzt schon
ersichtlich das sie in drei Jahren genau so viel verdienen wird wie ohne
die Ehe.

Hier mal die Aktenzeichen von 2 Urteilen des BGH zum Aufstockungsunterhalt, wieviele es noch gibt weiß ich nicht:
(Az.: XII ZR 11/05 und XII ZR 15/05) Die solltest du dir durchlesen.


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