Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aufstockungsunterhalt

Timothy, Friday, 05.03.2010, 15:00 (vor 5382 Tagen) @ Sachse

Und hier noch eine einfache Erklärung

http://www.finanztip.de/recht/familie/uebersic.htm


Die seite ist allerdings mit Vorsicht zu geniessen, die letzten Änderungen beim Thema "zeitliche Begrenzung des Anspruchs" wurden 1999 getätigt... http://www.finanztip.de/recht/familie/zeitbegr.htm

Manche Weiber können nicht genug kriegen

Ist schon ein perverses System, allein der Grundgedanke der (früher ja noch viel stärker) vorherrschte in Richtung "Einmal Frau Doktor, immer Frau Doktor" ist moralisch höchst fragwürdig. Es dauerte viel zu lange bis der Gesetzgeber auf den Trichter gekommen ist der Frau nicht die ehebedingten Vorteile des Mannes gutzuschreiben, plus dem was er nichtehebdingt ! der Frau finanziell voraus war, sondern der Frau nur den moralisch durchaus akzeptablen ehebdingten Nachteil auszugleichen.

Was unsere Gerichte daraus machen und inwiefern hier vom Gesetzgeber noch zusätzlich konkretisierungsbedarf besteht, da man den Gerichten hier teilweise viel zu sehr freien Tüch zuspricht, ist natürlich wieder etwas anderes.


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