Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Alles schon probiert und außer Spesen nichts gewesen.

Rainer ⌂, Thursday, 11.03.2010, 23:39 (vor 5376 Tagen) @ Christine

Land will säumige Unterhaltszahler schärfer kontrolliert sehen

Alles schon probiert und außer Spesen nichts gewesen.

Aus der "Welt" vom 03.11.2004:
http://www.welt.de/print-welt/article350139/Saeumige_Vaeter_koennen_oft_wirklich_nicht_zahlen.html

Säumige Väter können oft wirklich nicht zahlen
Zweijähriger Modellversuch bringt überraschendes Ergebnis: Rückholquote ist bei Anwaltskanzlei nicht höher

Ein Großteil der unterhaltspflichtigen Väter, die für die Alimente ihrer Kinder nicht aufkommen, ist offenbar aus triftigen Gründen dazu nicht in der Lage. Das ist nach Informationen der WELT das überraschende Ergebnis eines zweijährigen Modellversuchs der Sozialbehörde. Danach verfügen viele der betroffenen Unterhaltspflichtigen nicht über genügend Einkommen oder sind zahlungsunfähig. Bislang gingen Fachleute davon aus, daß rund ein Drittel der Zahlungspflichtigen falsche Angaben über ihr Einkommen macht oder ihre Finanzverhältnisse bewußt nicht prüfen läßt.

Hamburg muß jährlich für rund 14 000 Kinder etwa 22 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen auszahlen, erhält von den säumigen Elternteilen jedoch lediglich rund 15 Prozent zurück. Bundesweit wurden rund 740 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen gezahlt. Davon flossen lediglich rund 140 Millionen Euro in die Staatskasse zurück. Um diese Quote zu erhöhen, beauftragte die Sozialbehörde vor zwei Jahren im Rahmen des Modellversuchs eine Anwaltskanzlei. Diese sollte in rund 1200 Fällen versuchen, die Unterhaltspflichtigen zur Zahlung zu bewegen. Zwar konnte in 50 Prozent ein Unterhaltstitel erwirkt werden. Allerdings konnten die Betroffenen zumeist nicht zahlen.

Lediglich in zwölf Prozent der Fälle konnte eine Zahlung des Unterhalts erreicht werden, heißt es in der Auswertung des Modellversuchs. Das sei in etwa genauso viel, wie früher von den Jugendämtern in den Bezirken erreicht wurde. Auch bei den besonders schwierigen Fällen konnte die Kanzlei offenbar nicht erfolgreicher arbeiten als die Ämter. Dort betrage die Rückholquote lediglich sechs Prozent. Allerdings rechnet man in der Behörde in diesem Bereich noch mit einem Anstieg, weil die Kanzlei mit einer Reihe von Unterhaltspflichtigen Ratenzahlungen vereinbart hat.

Im Rahmen des Projekts sei allerdings die Schuldnerstruktur klar geworden, hieß es. So sind rund 48 Prozent der säumigen Väter arbeitslos und erhalten nur so viel Geld, daß es zum eigenen Leben reicht. 22 Prozent der Schuldner sind Sozialhilfeempfänger, 16 Prozent haben eine Beschäftigung. Zehn Prozent der Betroffenen gelten als "unbekannt verzogen", zwei Prozent besitzen kein Vermögen, zwei Prozent befinden sich in der Ausbildung oder sind Studenten. Die Behörde geht davon aus, daß es angesichts der schwierigen konjunkturellen Lage und der hohen Arbeitslosigkeit in nächster Zeit nicht möglich sein wird, die Rückholquote deutlich zu erhöhen.

Das Verfahren, dem säumigen Elternteil auf die Schliche zu kommen, war langwierig. So mußten sie mehrfach angeschrieben werden und erhielten die Möglichkeit zur Erklärung. Erst wenn alle Fristen verstrichen waren, konnten Anträge bei Gericht eingereicht werden. Für die Anwälte sprachen ihre größere Professionalität und deren technische Ausstattung.

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