Auch Einkünfte aus Straftaten gehören zum Unterhaltsrelevanten Einkommen.
Unterhaltsvorschuss) unterhalten werden muss. Der durch die Straftat
bereits verursachte Schaden würde daher oft noch in unverständlicher Weise
vergrößert, wenn das durch eine Straftat erzielte Einkommen unbeachtlich
bliebe. Dies ist insbesondere bei Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit
Und wenn der Staat für den Mann als Bedürftigen einspringen soll, darf er dann das durch illegale Tätigkeiten (z.B. Rauschgifthandel) inkriminierte Vermögen behalten bzw. muss es erst einmal aufbrauchen, solange er dadurch von Sozialtransfers freigestellt wird?
Die Antwort muss jetzt "ja" lauten. Sonst: Doppelmoral. Was nicht überraschend wäre.
Na ja, mit Geschwurbel und ein paar Fußnoten kann man alles rechtfertigen
--
...und erlöse uns von dem Bösen.
gesamter Thread:
- Mehr Härte gegenüber Drückebergern -
Christine,
11.03.2010, 21:49
- Mehr Härte gegenüber Drückebergern -
Sachse,
11.03.2010, 23:04
- Mehr Härte gegenüber Drückebergern - Mirko, 11.03.2010, 23:07
- Auch Einkünfte aus Straftaten gehören zum Unterhaltsrelevanten Einkommen. -
Rainer,
11.03.2010, 23:33
- Auch Einkünfte aus Straftaten gehören zum Unterhaltsrelevanten Einkommen. - Puffbesucher, 12.03.2010, 00:51
- Alles schon probiert und außer Spesen nichts gewesen. - Rainer, 11.03.2010, 23:39
- Mehr Härte gegenüber Drückebergern -
Sachse,
11.03.2010, 23:04