Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kachelmann Vergewaltigung – Opfer soll seine langjährige Freundin sein!

Freddi Irrsin, Monday, 22.03.2010, 19:08 (vor 5365 Tagen) @ Timothy

Man sollte jeden Geschlechtsverkehr mit einer Frau heimlich filmen,

damit

mann gegebenenfalls seine Unschuld beweisen kann.


und es nützt nichts, jeden GV zu filmen, die Frauen können auch einen
imaginären GV anzeigen.


Eine Videoüberwachung des Schlafzimmers sowie des Dielenbereichs mit
Langzeitspeicher von der niemand! wissen darf ist grunsätzlich schon
sinnvoll. Allerdings hätte das Kachelmann in dieser Situation auch nichts
genützt, die Freundin behauptet der GV hätte in ihrer Wohnung
stattgefunden. Bloss sind nicht alle Frauen so raffiniert und im
Zweifelsfall kann die Videoüberwachung der eigenen Wohnung/Haus auch
beweisen das man nicht bei der Frau war.

Ohne die Einzelheiten genau zu kennen:
Ein Grundrecht ist, so lange als Unschuldig zu gelten, bis die Schuld bewiesen wurde.

Ein Weiteres: Die Unschuld ist nicht zu beweisen; umkehr der Beweislast ist ebenso grundgesetzwidrig.

Den Staat gnadenlos auf Schadenersatz verklagen. Dem Staatsanwalt und Richter mit Rechtsbeugung drohen und alles an die grosse Glocke hängen, samt Name und Wohnort der ehemaligen Angebeteten (natürlich anonym über I-Net, damit jeder erfährt wer sie ist) und: Lügen bis sich die Balken biegen (Mit gleicher münze zurück zahlen und man trifft sich in der Mitte ;-)) Die Frau sofort per Gegenanzeige wegen Verleumdung, vorsätzlicher vortäuschung einer Straftat gnadenlos verfolgen. Der Kachelmann hat doch genug Geld um damit einen Rechtsanwalt zu beschäftigen, den die Behörden kehren das unter den tisch (ist schlecht für die Statistik, wenn Frau lügt und das auch noch raus kommt)

Das ist die einzige Sprache, mit der man(n) dieser Mischpoke beikommt!


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