Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kachelmann Vergewaltigung – Opfer soll seine langjährige Freundin sein!

Roslin, Monday, 22.03.2010, 21:56 (vor 5361 Tagen) @ Timothy


Eine Videoüberwachung des Schlafzimmers sowie des Dielenbereichs mit
Langzeitspeicher von der niemand! wissen darf ist grunsätzlich schon
sinnvoll.

In GB ist vor nicht allzu langer Zeit ein Unternehmer frei gesprochen worden, der von einer Studentin in ihre Wohnung eingeladen worden war.
Dort kam es zum GV (beide alkoholisiert).
Sie hatte ihn am folgenden Morgen bereits von der Polizei aus ihrem Bett weg verhaften lassen.
Natürlich wg. Vergewaltigung.
Er wurde monatelang durch die Gazetten gejagt, sie genoß den "Opfern" zustehenden Schutz der Anonymität.
Dumm für sie: Er hatte das ganze Sexgebalge mit seiner Handy-Kamera gefilmt.
Die Szenen ihrer mehr als aktiven und begeisterten Teilnahme führten zu einem Freispruch erster Klasse für den Mann.
Natürlich, die Rufschädigung, den Horror einer Gerichtsverhandlung mit ungewissem Ausgang, etc. pp. - all das passiert ja fast schon alltäglich betrachtet man die vielen Falschbeschuldigungen, die Frauen risikolos ablassen können, wenn ihnen gerade danach zumute ist - all das ersetzt ihm niemand, er ist ja schließlich keine schützenswerte Frau sondern nur ein Mann.
Frauen haben sich das Recht gesichert, Männer straflos seelisch vergewaltigen zu dürfen, wann immer sie wollen.
Denn Falschbeschuldigung ist die seelische Vergewaltigung eines Mannes!


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