Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wie beweist man eine Vergewaltigung?

jweb @, Thursday, 25.03.2010, 16:13 (vor 5625 Tagen) @ Manhood

Keine Ahnung wie lange man so was noch beweisen kann. Ich hab mal letztens was von einer jahrtausendealten chinesischen Mumie um TV gesehen, die war noch frisch (wabbeliges Fleisch, auf Grund der gekonnten Mumiefizierung) und die Wissenschaftler haben sich den Mageninhalt angesehen. Dass die auch untersucht haben, ob die Tusse vorher noch einen Lover zu Besuch hatte, haben die nicht gesagt. Aber denkbar wäre es, dass solche Untersuchungen noch möglich sind.

Egal. Wenn die Frau jedenfalls beschuldigt, ohne das ein schlüssiger Tatsachenbeweis erbracht werden kann, dann müsste sie vom Gericht verurteilt werden, dass der Mann die mal ordentlich dafür rannehmen kann. Schließlich soll ja die Aussage auch der Wahrheit entsprechen und die Ehre des Mannes muss wieder hergestellt werden.

Bei meinem beiden Zwerghasen ist es üblich, dass das Männchen seinen Besitz "markiert", also das Weibchen wird mit Urin bespritzt. Soweit muss es ja dann nicht gehen. Aber ihr seht mal, was woanders üblich ist.


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