Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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In einem Inquisitionsverfahren?

Marlow, Thursday, 25.03.2010, 19:52 (vor 5620 Tagen) @ Borat Sagdijev

Meinst du so eine Art "Geschlechts-Notar"?

Warum so kompliziert? So wie es jetzt gehandhabt wird, ist es erprobt und hat sich bewährt. Der Beweiß ist die Aussage der Zeugin. Wer jemanden anzeigt wird automatisch zum Zeugen.
Und wann wird Sex zur Vergewaltigung? Zum Ersten auf die herkömmliche und zu verachtende Weise.
Dann gibt es noch die zweite Möglichkeit. Nach einvernämlichen Sex könnte Sie zu der Einsicht kommen: "Hätte ich daß mal nicht gemacht".
Nun kommt die sogenannte weibliche Logik dazu. Wenn einvernämlicher Sex im nachhinein als nicht gewollt heruntergestuft wird, ist es eine Vegewaltigung. Sie hat den Sex ja nicht gewollt. Auch wenn es ihr erst hinterher eingefallen ist. Er hätte ja fragen können, wann auch immer.


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