Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Familie, der Staat und die HelferInnenindustrie

Mus Lim ⌂, Friday, 26.03.2010, 23:02 (vor 5361 Tagen)

Das Beziehungsgeflecht Familie mit Vater-Kind-Bindung und Mutter-Kind-Bindung wird vom Staat in einzelne „Rechtsverhältnisse“ atomisiert. Nicht selten leiden Kinder darunter, dass sie ihren Vater nicht mehr sehen und ihre Bindung durchschnitten wurde, und sie glauben, dass der Vater sie nicht mehr lieben würde. Es ist für die betroffenen Scheidungswaisen ja auch nicht zu begreifen, dass der Staat den Vater rechtlich daran hindert, seine Kinder aufzusuchen, sie zu umarmen und sie auf ihrem Lebensweg zu begleiten. Jeder Vater, der gegen den Willen Kontakt mit seinen Kindern aufnimmt, riskiert, dass um das Mutter-Kind-Idyll eine Bannmeile gegen ihn verhängt wird und wenn er diese nicht respektiert droht im Freiheitsentzug.

Die einstmals autonome Familie wird vom Rechtsstaat „zerfleddert“, und an die Stelle von Menschen eingegangenen Familienbeziehungen und verwandtschaftlichen Bindungen tritt ein staatliche geordnete Struktur von Rechtsbeziehungen. Bislang wurde noch zu wenig verstanden, dass auf diese Weise der Staat seine Ordnungsmacht bis in die privatesten Lebensbereiche seiner Bürger durchsetzt.

Diese Strategie des Staates wird auch von der HelferInnenindustrie aufgenommen und umgesetzt. So findet man beispielsweise bei so genannten BeraterInnen den Hinweis, dass es etwa einer 18jährigen Tochter nicht zuzumuten sei, dass der Trennungsvater ihr ab der Volljährigkeit den Kindesunterhalt direkt überweist und nicht, wie bisher, an die Mutter. Der Vater würde damit „Streit zwischen Mutter und Tochter“ säen und die Tochter solle sich von einem RechtsanwaltIn beraten lassen.[1] Ganz unemanzipatorisch wird ein volljähriges Kind davor bewahrt, eigene Entscheidungen treffen zu müssen, ganz ohne Not werden Dritte in Familienangelegenheiten hineingezogen und nicht zuletzt wird die Tochter dazu gedrängt, keine Bindung zu ihrem Zahlvater aufzunehmen und in einem Rechtsverhältnis zu verharren.

[1] Scheidung: Auf dem Rücken der Kinder, Kölner Stadtanzeiger am 22. März 2010

vgl. auch TrennungsFAQ

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