Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wer an solche Dipl.-Psych., Heilpäd. und Mediatorinnen gerät, braucht keinen Feind mehr

guest, Niedersachsen, Friday, 26.03.2010, 23:47 (vor 5620 Tagen) @ Christine

Seit die Tochter 18 ist, überweist der Vater den Unterhalt direkt an sie
und nicht mehr an die Mutter. Er verlangt von der Tochter zudem, die Höhe
des Unterhalts mit ihm direkt zu verhandeln. Zusätzlich sät er damit Streit
zwischen Mutter und Tochter, wo vorher keiner war: Die Mutter bekommt kein
Geld mehr, der Vater sagt ihr, sie müsse der Mutter nichts abgeben.

Die Tochter wird in einen Konflikt gestürzt. Das Geld steht nun
zwischen allen. "Kindesunterhalt bedeutet auch, dass die Kinder Geld für
Wohnen und Essen an den Elternteil abgeben, mit dem sie zu Hause leben",
stellt Juliane Arnold klar.


Was ist denn das vor allem fuer ein Schwachsinn? Ist es nicht vielmehr so, dass die Mutter nun auch Barunterhaltspflichtig ist.
Dies kann teilweise durch Zurverfuegungstellung von Wohnraum usw. erfolgen, aber sicher nicht wenn ihr das Haus auch schon ohne eigene Leistung zugeschanzt wurde.


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