Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau darf nach Falschbeschuldigung verprügelt werden?

Rainer ⌂, Thursday, 08.04.2010, 03:00 (vor 5345 Tagen) @ TLG

Ein Tipp noch: Wenn deine Alte dich wg. häuslicher Gewalt bei Polizei
od. Gericht anzinkt, dann HAU ZU UND TRITT NACH! DRESCHE ZU BIS DU NICHT
MEHR KANNST! Du wirst so oder so dafür bestraft, also mach es! Du bereust
es, wenn du es nicht gemacht hast. Meine Kosten von ca. 2 Jahren Krieg: ca.
10.000,00 EUR!

So schändlich das klingen mag, es ist die einzige Möglichkeit Gerechtigkeit herzustellen. "Mann prügelt und wird bestraft" ist für einen Mann reelle Welt. "Mann wird ohne Grund bestraft" ist für einen Mann nicht akzeptabel.

Der Gerechtigkeit muss genüge getan werden. Die Frage wäre noch, muss ein Mann den Grund nachträglich liefern um die Gerechtigkeit herstellen wenn die Justiz versagt hat und ihn grundlos verurteilt hat. Eine Wirkung so zu sagen um die Ursache zu bestätigen.

Die Frage ist: Kann eine Mann einen Beschluss erwirken mit dem er seine Frau verprügeln darf, wenn die Justiz ihn bereits grundlos wegen dieses Vorwurfs verurteilt hat?

Werde ich mal im Justizministerium nachfragen.

Interessant wird das bei falschem Vergewaltigungsvorwurf.

Rainer

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