Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Mann kann schon was dagegen tun, Kreativität ist gefragt...

Ein Mann, Thursday, 08.04.2010, 17:36 (vor 5345 Tagen) @ Robert

Aber niemals ihr gegenüber drohen (a la "wenn du ...", "dir würde
ich ..."), sondern sich entsprechend aufregen über Fälle, die man so
mitbekommt ;)
Und stets zeigen, daß man kein Unrecht akzeptiert sondern sich wehrt und
auch so handelt wie man redet.

So in der Art, hilft u.a. auch bei Verwandten, Freunden, Bekannten, Geschäftspertnern präventiv.

- für pessimistische Zeitgenossen, die sich evtl. gar schon mal die
Finger verbrannt haben, lieber getrennte Wohunungen (auch im eignen Haus,
zumindest offiziell)


Das ist prinzipiell eine gute Idee, weil dann hat jeder immer seine
"Rückzugsmöglichkeit", und man kann sich, so es mal nötig sein sollte,
problemlos aus dem Weg gehen.

Das zum einen auch das, wenn sie ihn denn läßt, Frauen neigen aber leider häufig dazu völlig durchzudrehen, wenn man ihre Pseudiskussionen abbricht in dem man sich zurück zieht.
Wichtiger ist aber, dass man dann i.a. nur aus ihrer Wohung verwiesen werden kann, nicht aber ohne weiteres aus dem gesamten Haus.

- Wohnung/Haus stets auf seinen eigenen Namen laufen lassen


Wenn man zusammenwohnt?

Ja, sonst ist das ja i.d.R. sowieso der Fall.

Warum? Das Gewaltschutzgesetz wirft dich doch auch
aus der eigenen Wohnung raus.

Ja, erstmal aber spätenstenz nach Ablauf der Frist hast Du die Trümpfe wieder in der Hand, dann fliegt sie im hohen Bogen raus.

Aber auch schon vorher kann man was tun, man muss aber auch Eigentum und Mietobjekt unterscheiden.

Wenn es Eigentum ist, verliert man es ja durch die Wegweisung alleine nicht, also kann man es veräußern oder (teil)vermieten z.B. die Garage an einen Hobbyschrauber oder einen "krasse 3'er BMW Fahrer" inkl. Nutzungsrechten von Einfahrt und Vorplatz oder gleich den Garten oder Keller oder Dachboden als Lagerfäche etc. oder das Objekt renovieren (lassen) oder umbauen (lassen) und dabei z.B. für länege Zeit Bad und Küche außer Funktion setzen oder je nach Wohngegend "lustige" großflächige Werbetafeln installieren lassen, ebenso sind aufwändige Gartenarbeiten möglich, auch das Dach darf neu gedeckt werden, schließlich hast Du ein Recht darauf Dein Eigentum instandzuhalten.

Beim Mitobjekt ist auch so einiges in der Richtung möglich wenn auch weniger, aber vielleicht spielt ja dessen Eigentümer mit.

Außerdem laufen die Versorgerverträge und Telefon/Internetanschlüsse dann i.d.R. auf Dich, da geht dann auch was.

Und wenn es hart auf hart kommt, stellst Du schlicht sämliche Zahlungen ein, also auch Miete bzw. Kredit, damit schadest Du Dir natürlich auch selbst, aber wenn bei Dir sowieso nicht mehr viel zu holen ist, kann Dir das auch einigermaßen egal sein.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum